Mittwoch, 10. September 2003 Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen
Bei Ärztekammern und Datenschutzbehörden gehen immer wieder Beschwerden von Patienten ein, dass sie von Ärzten vor der Behandlung zum Ausfüllen umfangreicher Fragebögen mit oft sensiblen, ja intimen Fragen aufgefordert werden. In Einzelfällen verweigern gar Ärzte die Behandlung, wenn diese Anamnesebögen nicht ausgefüllt werden. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit solche Fragebögen aus Datenschutzsicht zulässig sind und was in der täglichen Praxis beachtet werden sollte.
"Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen" vollständig lesen Montag, 25. August 2003 Audit: Kreis Schleswig-Flensburg
Prüfnummer 05/2003
Befristet bis 24.08.2006
Anschluss des internen Netzes an das Internet
"Audit: Kreis Schleswig-Flensburg" vollständig lesen Montag, 25. August 2003 Gütesiegel für Einfache Einwohnermeldeauskunft per WWW-Zugriff, Version 1.00.000, Stand: 10.04.2003
4-8/2003
Zertifiziert am 25.08.2003
Befristet bis 24.08.2005
Nutzung zur Überprüfung der Gültigkeit einer bekannten Adresse oder zur Ermittlung der aktuellen Adresse einer bekannten Person
"Gütesiegel für Einfache Einwohnermeldeauskunft per WWW-Zugriff, Version 1.00.000, Stand: 10.04.2003" vollständig lesen Montag, 25. August 2003 Audit: Stadt Norderstedt
Prüfnummer 04/2003
Befristet bis 24.08.2006
Personalverwaltungs- und Informationssystem
"Audit: Stadt Norderstedt" vollständig lesen Freitag, 8. August 2003 5: Stellungnahmen
Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse
Stellungnahme des ULD zum Antrag der CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages
(LT-Drs. 15/2645 vom 25.04.2003 - Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse)
"Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse" vollständig lesen Montag, 7. Juli 2003 5: Stellungnahmen
Kooperation von öffentlichen und privaten Stellen im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern
Das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie (MJFJF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt das Modellprojekt "Kooperation im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern". In der vorliegenden Stellungnahme des ULD vom 7. Juli 2003 gegenüber dem MJFJF werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Datenaustausch über jugendliche Kriminelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Jugendgericht, Familiengericht, Polizei, Schule, freie Träger der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde beschrieben.
"Kooperation von öffentlichen und privaten Stellen im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern " vollständig lesen Dienstag, 24. Juni 2003 Audit: CAU Kiel, Institut für Informatik / DV zur Einlagerung von Blut- und Gewebeproben
Prüfnummer 03/2003
Befristet bis 24.06.2006
Die von der CAU Kiel gemeinsam mit der Firma Schering AG konzipierte DV-Infrastruktur zur sicheren und pseudonymen Einlagerung und Verwahrung von Blut- und Gewebeproben
"Audit: CAU Kiel, Institut für Informatik / DV zur Einlagerung von Blut- und Gewebeproben" vollständig lesen Sonntag, 15. Juni 2003 5: Stellungnahmen
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerden zum "Großen Lauschangriff"
Der Große Lauschangriff lässt von dem unantastbaren Kernbereich des Art. 13 GG kaum noch etwas übrig. Er berührt die Privatheit in höchstem Maße und belässt dem Einzelnen nicht mehr die grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit. Dabei muss die Regelung im Kontext mit den in den Jahren zuvor stetig verschärften strafermittlungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen betrachtet und es muss bedacht werden, dass weitere Begehrlichkeiten folgen werden, ohne dass die Erforderlichkeit für die zurückliegenden Gesetzesverschärfungen bereits abgeklärt ist. Die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Vergabe von Forschungsaufträgen zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Anwendung des Instruments kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor Schaffung dieses neuen Eingriffsinstruments eine objektive Rechtstatsachenanalyse hätte durchgeführt werden müssen, um die Erforderlichkeit und Eignung nachvollziehbar zu begründen. Die Regelungen zur Durchführung des Großen Lauschangriffs sind deshalb aus den in der Stellungnahme dargelegten Gründen insgesamt als verfassungswidrig abzulehnen.
"Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerden zum "Großen Lauschangriff"" vollständig lesen