5: Stellungnahmen
ULD: Biometrie ist nicht die Lösung aller Sicherheitsfragen
5: Stellungnahmen
ULD zu den Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff
Gütesiegel für active-City, Version 2.3
3-3/2004
Zertifiziert am 19.03.2004
Befristet bis 18.03.2006
Modulares Online-Redaktionssystem für Kommunal- und Kreisverwaltungen; einsetzbar von der Darstellung einzelner Informationsbereiche bis zum dynamischen Aufbau und Verwaltung vollständiger Portale mit eGovernmentfunktionen
2: Pressemitteilungen
ULD zum Lausch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wird der Grundrechtsabbau - im Namen der Sicherheit - wirklich gebremst?
Genetischer Fingerabdruck ist nicht gleich Fingerabdruck
Diese Reaktion von Dr. Thilo Weichert auf einen Artikel der Tageszeitung "taz" vom 14.01.2004 setzt sich mit der weit verbreiteten, aber falschen Annahme auseinander, aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht habe der "genetische Fingerabdruck" keine weiter gehende Qualität als der "normale" Fingerabdruck. Diese Annahme spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob der genetische Fingerabdruck im Rahmen von Strafverfahren einfacher (ohne Richtervorbehalt) und umfassender eingesetzt werden kann und darf.
Gütesiegel für MOBILE-Doctor, Version 1.5
9-12/2003
Zertifiziert am 11.12.2003
Befristet bis 10.12.2005
Mobile Datenhaltung auf Pocket-PCs in der fachlichen Ausprägung einer mobilen Datenbankanwendung für ärztliche Kernprozesse, bei der eine Synchronisation mit dem originären Datenbank-Server erfolgt.
Gütesiegel für STEP!basis, Version 2.0
7-10/2003
Zertifiziert am 21.10.2003
Befristet bis 20.10.2005
Unterrichtungs-, Berufs-, Förder- und Anwesenheitsdokumentation von beruflichen Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Gütesiegel für COMCITY Secured Data Server (SDS), Stand: 14.12.2002
6-10/2003
Zertifiziert am 17.10.2003
Befristet bis 16.10.2005
Krypto-Fileserver Anwendung, die das transparente, verschlüsselte Abspeichern von Daten über einen sicheren Kommunikationskanal über Netzwerk für multiple Einsatzbereiche ermöglicht.
Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen
Bei Ärztekammern und Datenschutzbehörden gehen immer wieder Beschwerden von Patienten ein, dass sie von Ärzten vor der Behandlung zum Ausfüllen umfangreicher Fragebögen mit oft sensiblen, ja intimen Fragen aufgefordert werden. In Einzelfällen verweigern gar Ärzte die Behandlung, wenn diese Anamnesebögen nicht ausgefüllt werden. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit solche Fragebögen aus Datenschutzsicht zulässig sind und was in der täglichen Praxis beachtet werden sollte.
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