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Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss
von Thilo Weichert
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zurverfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss“. Mit dieser Aussage des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist die Richtung vorgegeben, wie angesichts der umfassenden Überwachung des Internetverkehrs auch von deutschen Nutzenden durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, der National Security Agency (NSA) und des Government Communications Headquarters (GCHQ), die deutschen Stellen vorgehen müssen. Die folgenden Erwägungen kommen zu dem Ergebnis, dass die verantwortlichen Stellen in der Bundesrepublik, insbesondere die Bundesregierung, verpflichtet sind, den in Moskau vorläufig Asyl genießenden Edward Snowden zu bitten, nach Deutschland zu kommen und Auskunft über seine Erkenntnisse zur Internetüberwachung durch NSA und GCHQ zu geben.
Berufungsbegründung Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit beantragen wir, das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 9. Oktober 2013, Az.: 8 A 14/12, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung begründen wir wie folgt:
Berufungsbegründung des ULD im Verfahren zu Fanpages
Verwaltungsrechtssache Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
4 LB 20/13
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Current Data Protection Challenges in Social Networks [engl.]
Thilo Weichert, Head of Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
(Independent Centre for Privacy Protection) Schleswig-Holstein
Annual Conference on EU Data Protection Law 2013
Europäische Rechtsakademie, Trier
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Sind die gesetzlichen Schutzregelungen im Telekommunikationsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz für die Nutzenden ausreichend?
Impulsvortrag von Dr. Thilo Weichert
Bamberger Verbraucherrechtstage 2013 „Mobile Commerce“
Veranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Arbeitsgruppe (AG) 1: Mobiler Datenschutz
Vorstellungen und Erwartungen an die Politik in Schleswig-Holstein 2012 bis 2017
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz, Informationsfreiheit und das ULD Schleswig-Holstein – für die neue Legislaturperiode
Zusammenfassung der ULD-Empfehlungen
I. Kurze Geschichte des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa
II. Vorstellung des ULD
III. Die Dienststelle des ULD
IV. Landesgesetzgebung
V. Bundesgesetzgebung
VI. Europäische Regulierung
VII. E-Government
VIII. Öffentliche Sicherheit und Datenschutz
IX. Soziales und Gesundheit
X. Bildung und Wissenschaft
XI. Finanzverwaltung
XII. Einsatz und Nutzung sozialer Medien
Schlussbemerkung
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Gesetze, Geld und Gadgets
Keynote von Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein,
beim BITKOM Forum Recht
Personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen
Der vorliegende Text basiert auf einem inhaltlich weitgehend identischen Text, den das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 09.02.2011 dem Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zukommen ließ mit der Bitte, die Anregungen aufzugreifen und entsprechend eine positive Rückmeldung zu geben. Eine direkte Rückmeldung erfolgte nicht. Soweit es wichtige inhaltlich neue Entwicklungen gegeben hat, ist dies aus der Darstellung zu erkennen.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Podiumsdiskussion "Mit dem eCall ins Herstellermonopol? Wettbewerbspolitische Verwerfungen durch Missbrauch einer Notfalleinrichtung"
Beitrag von Thilo Weichert, Leiter des ULD, zum
Goslar Diskurs anlässlich des Verkehrsgerichtstags 2012
in Goslar am 26.01.2012
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