Donnerstag, 12. September 2019 2: Pressemitteilungen
Rückenwind für den Datenschutz – Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Sachen Facebook-Fanpages
Schon seit 2011 läuft der Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages: Damals hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per Anordnung aufgegeben, ihre Facebook-Fanpage aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Mittlerweile haben sich das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Europäische Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni 2018 die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019 nach der mündlichen Verhandlung, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann.
In Kurzform bedeutet das Urteil:
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages.
- Das ULD durfte damals gegen Fanpage-Betreiber eine Anordnung erlassen, zumal ein Vorgehen gegen Facebook zuständigkeitshalber nicht geboten war.
- Zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände kann eine Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage ein verhältnismäßiges Mittel sein.
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Pseudonymisierung: Anforderungen, Risiken und Methoden
Vortrag von Benjamin Walczak (ULD)
am 10. September 2019
im Rahmen der Digitalen Woche Kiel 2019
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Facebook-Dating – aus Datenschutzsicht ein klarer Abtörner
Das soziale Netzwerk Facebook hat einen neuen Dienst angekündigt: Facebook-Dating. Die Einführung in Europa ist für das Jahr 2020 geplant, in den USA ist der Dienst schon jetzt nutzbar. Datenschützer wie Marit Hansen sehen dieses neue Angebot kritisch.
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Sommerakademie „Verbraucher im Fokus“ – es gibt viel zu tun!
Am Montag, 9. September 2019, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema „Verbraucher im Fokus“ statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen in Verbraucherschutz und Datenschutz diskutieren.
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Allgemeiner Widerspruch gegen Kamerafahrten | Widerspruch gegen Google Streetview | Widerspruch gegen Apple Look Around
Verschiedene Anbieter sammeln Kameradaten, um damit ihre jeweilien Geoinformationsdienste aufzuwerten. Um dieser Nutzung zu Widersprechen, wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter.
Wir haben Anschriften und Formulierungsvorschläge zusammengestellt für folgende Anbieter:
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Datenschutz: Vorsorge ist besser als Nachsorge – auch ohne Abmahnwelle
Rückblende: Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 eingeführt wurde, reagierten viele Unternehmer mit Angst und Panik vor Datenschutz-Bußgeldern und Abmahnwellen. Dieses Schreckensszenario ist nicht eingetreten: Bußgelder für Datenschutzverstöße werden in Deutschland und in Europa mit Augenmaß verhängt, die prophezeite Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Dennoch: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer sich gut in Sachen Datenschutz aufstellt, hat nichts zu befürchten.
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Sommer, Sonne, Strand und Meer – Achtung: Videoüberwachung!
Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Besonders im Sommer häufen sich die Beschwerden. Meist geht es um Kameras, die zu viel Einblick nehmen und manchmal selbst intimste Details aufzeichnen, z. B. in Toiletten- oder anderen Sanitärräumen. In solchen Extremfällen müssen aufgespürte Kameras unverzüglich abgeschaltet werden. In anderen Bereichen kann der Betreiber mit einer geeigneten Konfiguration der Kameras dafür sorgen, dass tiefe Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vermieden werden.
"Sommer, Sonne, Strand und Meer – Achtung: Videoüberwachung!" vollständig lesen Dienstag, 30. Juli 2019 Formulierungsvorschlag für den Widerspruch gegenüber Apple Look Around
Allgemeiner Widerspruch gegen Kamerafahrten | Widerspruch gegen Google Streetview | Widerspruch gegen Apple Look Around
Nachfolgend ein Vorschlag für einen Widerspruch gegen die Bilderfassung durch Apple Look Around.
Senden Sie Ihren Widerspruch per E-Mail an Apple unter der Adresse MapsImageCollection@apple.com [Extern]
oder per Post an
Apple Distribution International Ltd.
Hollyhill Industrial Estate
Hollyhill, Cork
Republic of Ireland
Weitere Informationen von Apple selbst finden Sie unter dem Link https://maps.apple.com/imagecollection/[Extern]
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Kamera-Autos von Apple fahren bald auch in Schleswig-Holstein – Widerspruch schon jetzt möglich
Ab heute lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren, mit denen Straßenansichten und Gebäudefronten aufgenommen werden. Schleswig-Holstein ist wohl noch nicht von Tag 1 mit dabei, sondern erst in einigen Monaten. Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) melden sich aber jetzt schon viele besorgte Bürgerinnen und Bürger.
"Kamera-Autos von Apple fahren bald auch in Schleswig-Holstein – Widerspruch schon jetzt möglich" vollständig lesen Montag, 29. Juli 2019 Widerspruch gegen Apple Look Around
Allgemeiner Widerspruch gegen Kamerafahrten | Widerspruch gegen Google Streetview | Widerspruch gegen Apple Look Around
Informationen von Apple selbst finden Sie unter dem Link:
https://maps.apple.com/imagecollection/de [Extern]
Dort finden sich auch die aktuellen Einsatzorte der Kamerafahrzeuge.
Ihren Widerspruch gegen die Aufnahmen können an Apple per Mail, Post oder Onlineformular senden.
Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für den Widerspruch gegenüber Apple Look Around sowie die passenden Adressen haben wir im Folgenden vorbereitet:
"Widerspruch gegen Apple Look Around" vollständig lesen