6: Konferenzpapiere
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
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Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
Letzte Aktualisierung: 07.09.2011, 10:00 Uhr, Version 1.0
Hintergrundtext für die
Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein am Montag, den 29.08.2011 in Kiel, Atlantic Hotel
mit dem Titel
von Thilo Weichert
Thema: Datenverarbeitungstransparenz für Nutzende in Online-Netzen
Der Antrag zielt auf die "Einführung eines verpflichtenden Datenausweisesfür Mobiltelefone, Internetpräsenzen und Softwareprogramme ..., die Datenübertragungen im Hintergrund vornehmen", wobei über folgende Dinge "klar und verständlich Auskunft" gegeben werden soll:
Mit der übersichtlichen Anzeige, welche und wie viele Daten versendet werden, soll es den Nutzenden ermöglicht werden, "selber zu entscheiden, welche Produkte sie benutzen, und vor allem auch zu vergleichen und gegebenenfalls auf verbraucherfreundliche Produkte umzusteigen."
Außerdem dringt der Antrag darauf, den Nutzerinnen und Nutzern der Neuen Medien zur Sicherung eines umfassenden Persönlichkeitsschutzes technische Instrumente sowie die nötige Infrastruktur für einen Selbstdatenschutz zur Verfügung zu stellen. In der Begründung wird angeben, hierzu gehöre "die selbstbestimmte Wahl von anonymen Nutzungen, von Pseudonymen, von Verschlüsselungstechniken oder auch die Möglichkeit, sich durch Zugriff auf die Datenschutzerklärung der Daten verarbeitenden Stelle jederzeit ausreichende Gewissheit über die Bedingungen der Datenverarbeitung zu verschaffen."
Positionspapier des
Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland Pfalz (LfD Rh.Pf.) und des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Mainz und Kiel, 26. Juli 2011