Dienstag, 17. April 2012 Personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen
Der vorliegende Text basiert auf einem inhaltlich weitgehend identischen Text, den das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 09.02.2011 dem Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zukommen ließ mit der Bitte, die Anregungen aufzugreifen und entsprechend eine positive Rückmeldung zu geben. Eine direkte Rückmeldung erfolgte nicht. Soweit es wichtige inhaltlich neue Entwicklungen gegeben hat, ist dies aus der Darstellung zu erkennen.
"Personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen" vollständig lesen Mittwoch, 28. März 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes im Bereich der medizinischen Forschung
Beitrag für die Deutsche Zeitschrift für Klinische Forschung
Der Text ist eine inhaltliche Zusammenfassung eines Vortrages auf dem 4. TMF-Jahreskongresses am 28.03.2012 in Kiel; die Folien hierzu finden Sie nebenstehend.
"Aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes im Bereich der medizinischen Forschung" vollständig lesen Mittwoch, 7. März 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Advanced Topics in European Privacy Privacy and Data Protection – A Conflict between the US and Europe ]engl.]
by Dr. Thilo Weichert
Data Protection Commissioner and Head of Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, Germany
IAPP Global Privacy Summit 2012 in Washington/USA
Wednesday 07.03.2012
"Advanced Topics in European Privacy Privacy and Data Protection – A Conflict between the US and Europe ]engl.]" vollständig lesen Freitag, 17. Februar 2012 2: Pressemitteilungen
ULD zur Stiftung Datenschutz: „So wird daraus nichts“
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (BT-Drs. 17/8513) vom 13.02.2012 legt die Bundesregierung teilweise ihre Planungen offen zur „Stiftung Datenschutz“, „die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln soll“: „Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollen die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden.“ Laufende, über den im Haushalt 2011 vorgesehene Zuwendungen in Höhe von 10 Mio. Euro sind nicht vorgesehen. Trotzdem ist als Gremium neben Vorstand und Verwaltungsrat ein 33köpfiger Beirat geplant, bei dem 15 der Mitglieder von der Wirtschaft gestellt werden sollen, um „Fachkompetenz und eine angemessene Interessenwahrnehmung durch unterschiedliche Beteiligte zu gewährleisten“. Die den Beiräten entstehenden Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Satzungsentwurf der Stiftung sehe vor, „dass die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen möglichst in Zusammenarbeit mit Stellen erfolgen soll, die sich die unabhängige Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit zum Ziel gesetzt haben“
"ULD zur Stiftung Datenschutz: „So wird daraus nichts“" vollständig lesen Donnerstag, 26. Januar 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Podiumsdiskussion "Mit dem eCall ins Herstellermonopol? Wettbewerbspolitische Verwerfungen durch Missbrauch einer Notfalleinrichtung"
Beitrag von Thilo Weichert, Leiter des ULD, zum
Goslar Diskurs anlässlich des Verkehrsgerichtstags 2012
in Goslar am 26.01.2012
"Podiumsdiskussion "Mit dem eCall ins Herstellermonopol? Wettbewerbspolitische Verwerfungen durch Missbrauch einer Notfalleinrichtung"" vollständig lesen Montag, 12. Dezember 2011 2: Pressemitteilungen
Landtag sollte Bußgeldzuständigkeit für Datenschutz klarstellen
Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) am 14.12.2011 im Landtag appelliert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde. Bußgeldverfahren können z. B. bei Datenschutzverstößen im Internet oder im Kontext von sozialrechtlichen Verfahren dringend geboten sein. Die Zuständigkeit hierfür ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Der ULD-Vorschlag wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt.
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