Freitag, 30. Dezember 2016

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Das Datenschutzrecht schützt nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Einzelpersonen. Auf das Datenschutzrecht können sich öffentliche Stellen (Behörden, andere öffentliche Stellen (hierzu gehören auch die Schulen)) und Firmen (nicht-öffentliche Stellen) nicht berufen, wenn es um die eigenen Belange dieser Stellen geht.

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Donnerstag, 30. Juli 2015

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Datenschutzrechtliche Regeln bei der Erstellung von Bildern von öffentlichen Straßen zur Ergänzung von georeferenzierten Straßenkatastern

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Freitag, 10. April 2015

Behandlung von Bürgereingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Für die Nennung von Namen und Adressen betroffener Bürger besteht im Planfeststellungsverfahren regelmäßig keine Berechtigung. Die Namen sind insbesondere nicht an Dritte weiterzureichen.

Bereits im 23. Tätigkeitsbericht (2001) hatte sich das ULD mit der Frage zu beschäftigen, wie mit den Namen von Personen in Planfeststellungsverfahren umzugehen ist. Damals war festzustellen, dass nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes in einem Planfeststellungsverfahren zwar Pläne öffentlich auszulegen sind, aus denen auch die betroffenen Grundstücke erkennbar sind, dies jedoch nicht bedeute, dass auch die Namen der betroffenen Grundstückseigentümer angegeben werden dürfen. Für eine solche Veröffentlichung personenbezogener Daten ist eine Befugnisgrundlage erforderlich, die nicht gegeben ist.

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Montag, 9. März 2015

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Namentliche Nennung von Personen in Gremienprotokollen

Das ULD hat zu diesem Thema bereits im 33. Tätigkeitsbericht (TB) unter Ziff. 4.1.4 zur namentlichen Nennung von Einwohnern in Gremienprotokollen Stellung genommen. Für die Protokollierung von Einwohnern, die sich in Gremiensitzungen zu Wort melden, fehlt es – anders als für die gewählten Mitglieder der jeweiligen Gremien – an einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Namen in das Protokoll. Erst recht ist eine anschließende Veröffentlichung im Internet unzulässig. Daher bedarf es hierfür einer wirksamen Einwilligung der Betroffenen.

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Dienstag, 17. Februar 2015

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Datenschutz bei Gemeindeversammlungen, § 54 GO

Bei Kleinstgemeinden mit bis zu 70 Einwohnern tritt in Schleswig-Holstein nach § 54 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) an die Stelle einer gewählten Gemeindevertretung eine aus allen Bürgern bestehende Gemeindeversammlung. Für den Informationsanspruch der Mitglieder der Gemeindeversammlung gelten die Maßgaben der GO für die Auskunftspflicht der Verwaltung in angepasster Form (unten I.) neben denen des Informationszugangs- und Datenschutzrechts nach dem IZG und LDSG (unten II.). Hinsichtlich eines Auskunfts-, Akteneinsichts- oder sonstigen Begehrens auf Bereitstellung von Informationen sind die möglichen Anspruchsgrundlagen jeweils parallel anwendbar. Es kommt die Regelung zur Geltung, die den jeweils weitesten Informationsanspruch bei den gegebenen Voraussetzungen gewährt (Bracker/Borchet et al. in PdKEL. 2014 § 30 GO Rn. 1). Die resultierenden datenschutzrechtlichen Folgerungen werden als Fazit dargestellt (unten III.). Von einer Betrachtung des gleichsam parallel neben der GO und dem IZG bestehenden Akteneinsichtsrechts für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens nach § 88 LVwG wird abgesehen.
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Montag, 2. Februar 2015

Stellungnahme des ULD zum Präventionsgesetz

Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD-SH) liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vor. Dieser sieht umfangreiche Ausweitungen der Befugnisse von gesetzlichen Krankenkassen vor, die nach unserer Einschätzung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden können.

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Samstag, 10. Januar 2015

Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten

Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen.

[Stand: Dieser Beitrag wurde am 10.4.2015 überarbeitet.]

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Freitag, 14. November 2014

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Notwendigkeit der datenschutzrechtlichen Aufklärung Betroffener im Rahmen der Erfassung und Verfolgung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr mittels automatisierter Datenverarbeitung

Diese Frage ist Teil der FAQ "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verkehrsrecht"

 

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Freitag, 14. November 2014

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist die regelmäßige Übermittlung von Daten über Personen, denen ein Fahrverbot auferlegt wurde, durch die Bußgeldbehörden oder die Fahrerlaubnisbehörden an die Polizei zulässig?

"Ist die regelmäßige Übermittlung von Daten über Personen, denen ein Fahrverbot auferlegt wurde, durch die Bußgeldbehörden oder die Fahrerlaubnisbehörden an die Polizei zulässig?" vollständig lesen
Freitag, 14. November 2014

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Polizei oder die Bußgeldbehörde übersendet dem Fahrzeughalter/der Fahrzeughalterin eine Zeugenanhörung wegen eines Verkehrsdeliktes.

Darf hierin der komplette Sachverhalt zum Tathergang geschildert werden?
Darf bei einem Verkehrsverstoß im fließenden Verkehr auch das Bild des Fahrzeugführers/der Fahrzeugführerin mit übermittelt werden?

Diese Frage ist Teil der FAQ "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verkehrsrecht"

"Die Polizei oder die Bußgeldbehörde übersendet dem Fahrzeughalter/der Fahrzeughalterin eine Zeugenanhörung wegen eines Verkehrsdeliktes." vollständig lesen