6: Konferenzpapiere
Tagesordnung der 42. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)
am 29. und 30.06.2022 in Kiel
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am 29. und 30.06.2022 in Kiel
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Wie jedes Jahr findet im Spätsommer die Datenschutz-Sommerakademie in Kiel statt – erneut im Rahmen der Digitalen Woche Kiel.
Das Thema: „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“.
Die Schule soll nicht nur Wissen vermitteln: Dort lernen die Kinder und Jugendlichen im täglichen Geschehen auch, wie man Konflikte löst oder respektvoll miteinander umgeht. Das fällt aber nicht immer leicht – schon gar nicht, wenn es Probleme zu Hause gibt, die Stimmung in der Klasse schlecht ist oder Mobbing-Fälle auftreten. Während sich die Lehrkräfte oftmals auf ihren Fachunterricht konzentrieren müssen, helfen in vielen Schulen engagierte Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter.
Tagesordnung der 1. Sitzung des AKIF 2022
3. Mai 2022, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
4. Mai 2022, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Der Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder tagt zweimal im Jahr. Er bereitet die Sitzungen und Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) vor. Die Sitzungen sind öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.
Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 13.12.2021
beim DatenTag "Datenschutz und Künstliche Intelligenz" der Stiftung Datenschutz
Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG Schleswig geurteilt, dass die Klage gegen den Bescheid des ULD aus November 2011 auf Deaktivierung der Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein endgültig abgewiesen wurde. Die auf § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a. F. gestützte Untersagungsanordnung wurde damit als rechtmäßig erkannt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden sie veröffentlicht.