Donnerstag, 14. Februar 2019

Location Services can Systematically Track Vehicles with WiFi Access Points at Large Scale

The risk of WiFi Tracking has been well recognized. New trends in the automotive industry promise a rapid growth of the number of mobile access points (and thus affected data subjects). While tracking of WiFi-users has been recognized as high potential risk, the risk has already been realized at large scale today for users of mobile access points.  In particular, two major location services are already operational today across Europe and systematically report the locations of a large percentage of mobile access points to central collection points controlled by entities outside of Europe.  Considering the high data protection risk inherent in location tracking of individuals, this raises the need for mitigation to new levels of urgency.

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Montag, 6. November 2017

Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

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Donnerstag, 12. Oktober 2017

SPLITCloud Rechtsgutachten und Evalutation


Taken on: Samstag, 20. April 2024
Copyright:
Montag, 7. November 2016

Informationsabend des ULD zum Selbstdatenschutz in Windbergen

Ort: Gaststätte „Zur Linde“, Lindenstr. 4, 25729 Windbergen

Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt.

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Donnerstag, 15. Januar 2015

2: Pressemitteilungen

Europäisches Privacy-Projekt ABC4Trust präsentiert Ergebnisse zu datenschutzfreundlicher Authentisierung auf der Abschlussveranstaltung am 20. Januar 2015 in Brüssel

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Freitag, 1. Juni 2012

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Vertraulichkeit und Integrität von Daten und IT-Systemen im Cloud-Zeitalter

Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 im Urteil zur Online-Durchsuchung das Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme postuliert. Welche Herausforderungen stellen sich vier Jahre später bei einem heute typischen Einsatz von IT-Systemen, dem Cloud Computing?

Beitrag von Marit Hansen in DuD, Datenschutz und Datensicherheit, 6/2012

Donnerstag, 18. November 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Juristische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme

Ergebnisse der Vorstudie

Martin Rost

Mediatage / IHK Kiel 18.11.2010

Montag, 26. Juli 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz von Daten aus Ambient Assisted Living (AAL) Umgebungen

Thilo Weichert TMF-Workshop, Berlin, 26.07.2010

Montag, 15. Oktober 2007

Verkettung digitaler Identitäten

Studie des ULD und der TU Dresden

Das gesamte gesellschaftliche Leben basiert auf Verkettung, also der Verbindung von Entitäten wie Subjekten und Objekten miteinander. Namen, die Personen zugeordnet werden, wie auch Bezeichner von Objekten bilden ein Bindeglied zwischen einer Zeichenkette und dem bezeichneten Subjekt bzw. Objekt. Mehrere Daten zu einem Subjekt (oder Objekt) lassen sich verketten und dadurch angerei­cherte Information liefern. Die Arbeit befasst sich mit tatsächlichen Verkettungen, Verkettbarkeit (d.h. der Möglichkeit von Verkettung) und der Unverkettbarkeit (d.h. der Unmöglichkeit von Verket­tung) in verschiedenen Facetten. Außerdem erörtert sie das Konzept des Entkettens zur Abtrennung von Einzeldaten aus bereits verketteten Informationen.

Freitag, 16. März 2007

Anonymität und Recht: Zur Zulässigkeit des Anonymisierungsdienstes AN.ON

Im Projekt „AN.ON – Anonymität Online“ wird gezeigt, dass Anonymität im Sinne des §13 Abs. 6 Telemediengesetz (TMG) – ehemals § 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) – technisch möglich und zumutbar ist. Die Relevanz von Anonymisierungsdiensten spiegelt sich in der Resonanz vieler individueller Nutzer und von Organisationen wider, die einen Teil ihrer Internet-Kommunikation über den im AN.ON-Projekt entwickelten Dienst führen.

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