Bief: Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 4 LB 20/13
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit erwidern wir auf das Schreiben der Berufungsbeklagten und erlauben uns, aufgrund der zwischenzeitlich auf Bundes- sowie Unionsebene ergangenen Rechtsprechung noch einmal geordnet zur Rechtmäßigkeit der Anordnung und damit zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stellung zu nehmen. Entscheidend für die tatsächliche und rechtliche Beurteilung ist, dass Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt (dazu unter 1.) und die Berufungsbeklagte für die Verstöße verantwortlich ist (dazu unter 2.).
Erwiderung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages
Verwaltungsrechtssache Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
4 LB 20/13, Ihr Schreiben vom 16. Juni 2014
Meldung zum Register nach § 38 BDSG
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Technik, Terror, Transparenz Stimmen Orwells Visionen?
Träger der DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Häufig gestellte Fragen zur DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Sommerakademie 2014: „Supergrundrecht Sicherheit“ contra digitale Menschenrechte
Die Erkenntnis des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist, bildet seit den Reaktionen auf die Enthüllungen von Edward Snowden selbst in Deutschland keine gemeinsame Wertgrundlage mehr. „Sicherheit“ wird – wieder einmal – zum Supergrundrecht aufgewertet. Praktizierte Bündnistreue zu anderen Ländern wird über nationale und europäische Grundrechte gestellt.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Google, Facebook & Co nach Snowden und dem EuGH-Google-Urteil
2: Pressemitteilungen
ULD begrüßt Safe-Harbor-Vorlage wegen Facebook beim EuGH
In einer von dem Wiener Juristen Max Schrems angestoßenen Klage gegen die Untätigkeit des Irischen Datenschutzbeauftragten wegen der Datenübermittlung von Facebook Ireland Ltd. zur Konzernmutter Facebook Inc. in den USA entschied der irische High Court in Dublin mit Beschluss vom 18.06.2014, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage nach der Verbindlichkeit des Safe-Harbor-Beschlusses der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 vorzulegen. Der Kläger machte geltend, dass er durch die Massendatenabfrage des US-amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA) bei der Facebook Inc. in den USA als Facebook-Mitglied in seinen Datenschutzrechten verletzt sei. Eine entsprechende Aufforderung zum Tätigwerden wies der Irische Datenschutzbeauftragte zurück.
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