Montag, 2. Februar 2015 Stellungnahme des ULD zum Präventionsgesetz
Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD-SH) liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vor. Dieser sieht umfangreiche Ausweitungen der Befugnisse von gesetzlichen Krankenkassen vor, die nach unserer Einschätzung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden können.
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Ben Scott, Clash of Cultures: Europa vs. USA - Überwachung und Bürgerrechte jenseits und dieseits des Atlantiks
Der Vortrag von Ben Scott von der Stiftung Neue Verantwortung, Berlin, wurde auf der zentralen Veranstaltung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) am 28. Januar 2015 - dem 9. Europäischen Datenschutztag - im Abgeordnetenhaus in Berlin gehalten. Der Datenschutztag stand unter dem Motto: "Europa: Sicherer Hafen des Datenschutzes ? Zum künftigen Umgang mit dem unterschiedlichen Datenschutzniveau zwischen der EU und den USA". Der Vortrag befasst sich mit den unterschiedlichen Datenschutzkulturen auf den beiden Seiten des Atlantiks und macht Vorschläge, wie Europa zu einer Verbesserung des Datenschutzes auf beiden Seiten beitragen kann.
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Register, Routinedaten und "Big Data"
Votrag des ULD-Leiters Thilo Weichert auf dem Kongress des Bundesverbands Managed Care e. V. (BMC) "Patientenorientierung: Schlüssel für mehr Qualität" in Berlin
Freitag, 16. Januar 2015 2: Pressemitteilungen
E-Health-Gesetzentwurf ist für ULD enttäuschend
Der soeben vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf eines sog. „E-Health-Gesetzes“ enttäuscht aus Datenschutzsicht – so die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er wird seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen. Diese TI ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation. Um allerdings die bisherigen Widerstände gegen die TI und die eGK zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen. Dieser E-Health-Gesetzesentwurf reicht nach Ansicht des ULD nicht, um die Angst vor dem gläsernen Patienten und der Verletzung des Medizindatenschutzes zu überwinden.
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Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet
Die Ausarbeitung des ULD-Leiters befasst sich mit der Frage, inwieweit die Regelung zum Financial Blocking im Glücksspielstaatsvertrag zur Verhinderung illegalen Glücksspiels mit Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Datenverarbeitungen hierzu erlaubt sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine effektive Durchsetzung des Financial Blocking unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich ist.
"Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet" vollständig lesen Samstag, 10. Januar 2015 Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten
Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen.
[Stand: Dieser Beitrag wurde am 10.4.2015 überarbeitet.]
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Disziplinübergreifendes "Privacy by Design"

Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen auf dem
Annual Privacy Forum 2015
in Luxemburg zu "Privacy and Data Protection by Design – Cross-over of
Multiple Disciplines" (Englisch)
Freitag, 5. Dezember 2014 2: Pressemitteilungen
Neuer Kriterienkatalog 2.0 für Datenschutz-Gütesiegel: Moderner Datenschutz für wegweisende IT-Produkte
Das ULD hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung erforderlich. Der Kriterienkatalog 2.0 orientiert sich zudem an den sechs Gewährleistungszielen des Datenschutzes: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. IT-Produkte mit vorbildlichem Datenschutz müssen diese Ziele in einen vernünftigen Ausgleich bringen. Betroffene können so sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Einsetzende Stellen reduzieren die Gefahr von ggf. existenzbedrohenden Zwischenfällen.
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