Montag, 4. März 2024

DSA-Kurs: Das Standard-Datenschutzmodell und Datenschutz-Folgenabschätzung

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Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl und unseres Tätigkeitsschwerpunktes sind derzeit nur Anmeldungen aus Schleswig-Holstein möglich.

Sie kommen von Außerhalb Schleswig-Holsteins? Dann lassen Sie sich gerne auf die Warteliste für "Restplätze" setzen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an akademie@datenschutzzentrum.de.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Leitung des Datenschutzmanagements, Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter bei DSFA-Projekten, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche, Juristinnen und Juristen, IT-Administrator*innen

Voraussetzung für den Kurs: Eine grobe Orientierung im Datenschutzrecht und Erfahrung mit Herausforderungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen sollten vorliegen.

Termin

Dienstag, 21.05.2024 - Mittwoch, 22.05.2024

Dauer

Beginn am ersten Tag: 10:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:00 Uhr

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Mittwoch, 28. Februar 2024

2: Pressemitteilungen

Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an CEF 2024: Beginn der koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht

Pressemitteilung als PDF-Datei
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PRESSEMITTEILUNGDSK-Logo
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 28. Februar 2024

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.

Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es ist eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.

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Mittwoch, 17. Januar 2024

2: Pressemitteilungen

„Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“: Europäischer Datenschutztag am 29.01.2024 in Berlin

PRESSEMITTEILUNGDSK-Logo
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 17. Januar 2024

 

Pressemitteilung als PDF-Datei
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Am 29. Januar 2024 findet der alljährliche Europäische Datenschutztag in Berlin in der Landesvertretung Schleswig-Holstein statt. Ausgerichtet wird die Veranstaltung dieses Mal von Schleswig-Holstein als Vorsitz 2023 der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

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Montag, 18. Dezember 2023

DSA-Kurs: Behördlicher Datenschutz – Kompakt

Datenverarbeitung in Behörden unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

➡️ – Ausgebucht –

Zielgruppe

Behördliche Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und Beschäftigte in Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.
Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht sind erwünscht.

Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Behörden.

Termin

Dienstag 13.02.2024 - Donnerstag 15.02.2024

Dauer

Beginn am ersten Tag: 10:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:30 Uhr

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Mittwoch, 13. Dezember 2023

Europäischer Datenschutztag 2024 – „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“ – Programm

Sie sind hier: » Europäischer Datenschutztag 2024 » Programmablauf

Logo DSK

am 29. Januar 2024
  12:00-17:00 Uhr

in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund,
          In den Ministergärten 8, 10117 Berlin

Programm als PDF-Datei
Programm als PDF-Datei
"Europäischer Datenschutztag 2024 – „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“ – Programm" vollständig lesen
Dienstag, 12. Dezember 2023

Europäischer Datenschutztag 2024 – „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“

Sie sind hier: » Europäischer Datenschutztag 2024 » Programmablauf

Logo DSKam 29. Januar 2024
  12:00-17:00 Uhr

in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund,
          In den Ministergärten 8, 10117 Berlin

➡️ Programmablauf mit Vortragsfolien (soweit verfügbar)

➡️ Aufzeichnung der Veranstaltung

 


Mit Beiträgen unter anderem von

Alexandra_Geese
Alexandra Geese
© Sandra Then
Prof. Dr. Christiane Wendehorst
Prof. Dr. Christiane Wendehorst
Foto: Joseph Krpelan
Malte Spitz
Malte Spitz
Dr. John J. Borking
Dr. John J. Borking
© CMS Derks Star Busmann N.V. Law-Tax
Teresa Martínez Sánchez
Teresa Martínez Sánchez
Ann Cathrin Riedel
Ann Cathrin Riedel
Dr. Imke Sommer
Dr. Imke Sommer
Dr h.c. Marit Hansen
Dr. h.c. Marit Hansen
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Mittwoch, 29. November 2023

2: Pressemitteilungen

Regulierung von KI: DSK fordert klare Verantwortlichkeit für Hersteller und Betreiber

Pressemitteilung als PDF-Datei
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PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 29. November 2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden. Jede Rechtsunsicherheit in diesem Feld würde den Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen schaden. Denn sie müssen die Hauptlast der rechtlichen Verantwortung tragen. Die Unternehmen brauchen klare Regeln, damit die Risiken von KI beherrschbar bleiben. Die kommende KI-Verordnung sollte daher für alle Beteiligten – auch für Hersteller und Anbieter von Basismodellen – festlegen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine einseitige Verschiebung der rechtlichen Verantwortung auf die letzten Stufen der Wertschöpfungskette wäre datenschutzrechtlich und wirtschaftlich die falsche Wahl. Nur mit der notwendigen Vertrauenswürdigkeit wird es eine hohe Akzeptanz für die mit KI verbundenen Chancen geben.

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Donnerstag, 23. November 2023

2: Pressemitteilungen

106. Tagung der Datenschutzkonferenz: Künstliche Intelligenz, medizinische Register und Forschungsklauseln in Landeskrankenhausgesetzen

PRESSEMITTEILUNGDSK-Logo
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 23. November 2023

 

Pressemitteilung als PDF-Datei
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Unter der Leitung der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichts­behörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf ihrer Tagung am 22. und 23. November 2023 intensiv zu aktuellen datenschutzpolitischen Themen ausgetauscht. Neben Diskussionen u. a. zu Künstlicher Intelligenz, den wichtigen Aktivitäten auf europäischer Ebene sowie den nächsten Schritten für eine Institutiona­lisierung der Datenschutzkonferenz stand die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus bei der medizinischen Forschung im Fokus der Tagung.

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Donnerstag, 23. November 2023

6: Konferenzpapiere

Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die gesetzliche Regulierung medizinischer Register

EntschließungDSK-Logo
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 22./23. November 2023

Entschließung als PDF-Datei
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Das Vorhaben der Bundesregierung, für die ausgesprochen heterogene Vielfalt medizinischer Register einen allgemeinen Rahmen und eine einheitliche Basis zu schaffen, um Daten im öffentlichen Interesse nutzen zu können, ist aus datenschutz­rechtlicher Perspektive nachvollziehbar. Allerdings muss sichergestellt sein, dass auch im konkreten Anwendungsfall die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und das Grundrecht auf Datenschutz stets gewährleistet ist. Sowohl für die Befüllung der Register als auch für die registerinterne Verarbeitung und die Bereit­stellung sowie die mögliche Nutzung der Daten durch Dritte sind die spezifischen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, insbesondere aus Art. 9, 25, 32 und ggf. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, maßgeblich.

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Donnerstag, 23. November 2023

6: Konferenzpapiere

Datenschutz in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe stärken

EntschließungDSK-Logo
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 22./23. November 2023

 

Entschließung als PDF-Datei
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Medizinische Forschungsprojekte werden in Deutschland häufig nicht nur in einem Bundesland durchgeführt. Vielmehr sind zunehmend verschiedene Forschungs­einrichtungen aus unterschiedlichen Ländern daran beteiligt (z. B. länder­übergreifende Verbundforschung, multizentrische Studien). Je nach Forschungs­standort sind unterschiedliche datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies erschwert nicht nur die Forschung, sondern wirkt sich auch nachteilig auf den Datenschutz für die betroffenen Personen aus. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert den Bundesgesetzgeber und die Landesgesetzgeber daher auf, durch aufeinander abge­stimmte gesetzliche Regelungen auf hohem Datenschutzniveau den Datenschutz in der länderübergreifenden Forschung zu stärken. Hierfür hat sie Eckpunkte erarbeitet.

Im Einzelnen:

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