Mittwoch, 27. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

The Future of IoT: Toward More Secure and Human-Centered Devices

Folien als PDF
Folien als PDF

Talk from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany

on 27 November 2019

at the Internet Governance Forum (IGF) 2019 in Berlin

 

"The Future of IoT: Toward More Secure and Human-Centered Devices" vollständig lesen
Samstag, 23. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Die Empfehlungen der Datenethikkommission: Bedeutung für die Informatik

Folien im PDF-Format
Folien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 23.11.2019

auf der FIfFKon19 in Bremen

"Die Empfehlungen der Datenethikkommission: Bedeutung für die Informatik" vollständig lesen
Donnerstag, 21. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Digitalisierung in der Schule - Datenschutz mitdenken

Folien im PDF-Format
Folien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 21.11.2019

auf der Jahrestagung "Aufwachsen in überwachten Umgebungen: Wie lässt sich Datenschutz in Schule und Kinderzimmer umsetzen?" des Forum Privatheit in Berlin

"Digitalisierung in der Schule - Datenschutz mitdenken" vollständig lesen
Mittwoch, 20. November 2019

2: Pressemitteilungen

Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!

Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im  Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.

"Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!" vollständig lesen
Donnerstag, 14. November 2019

Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:

Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.

Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.

Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.

"Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen " vollständig lesen
Donnerstag, 14. November 2019

2: Pressemitteilungen

Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen

Vielen Nutzerinnen und Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten („Tracking“). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.

"Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen" vollständig lesen
Mittwoch, 6. November 2019

6: Konferenzpapiere

Standard-Datenschutzmodell V2

Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf Ihrer Sitzung am 6.11.2019 in Trier die Version 2.0 des SDM verabschiedet.
 

"Standard-Datenschutzmodell V2" vollständig lesen