Donnerstag, 28. Juni 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen

Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:

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Montag, 18. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Digitalisierung in Schleswig-Holstein – Chancen durch Open Source

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Plenumssitzung am 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, dass die Nutzung quelltextoffener Software („Open Source“) künftig eine besondere Rolle spielen soll. Bei solcher Software ist der Programmcode offengelegt und daher im Gegensatz zur Closed-Source-Software überprüfbar. In dem Beschluss des Landtages wird das Ziel benannt, „möglichst viele Verfahren bei wesentlichen Änderungen oder der Neuvergabe auf Open-Source-Software umzustellen“.

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Freitag, 8. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Handlungsbedarf für Facebook-Fanpage-Betreiber, Handlungsbedarf für Facebook

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?

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Dienstag, 5. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein

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Dienstag, 5. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

EU Court of Justice confirms the position of Schleswig-Holstein data protection authority: Administrators of Facebook Pages are jointly responsible for data processing operations of Facebook

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Dienstag, 5. Juni 2018

EuGH-Urteil Facebook-Fanpages vom 5. Juni 2018

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 5. Juni 2018

Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

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