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Safer Internet Day und die Kinderrechte: Reformvorschläge zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern
Anlässlich des Safer Internet Days am 10.02.2026 appelliert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) an den Gesetzgeber, im Zuge der Diskussionen über aktuelle Reformvorschläge des Datenschutzrechts (der „Digitale Omnibus“) die Rechte von Kindern gesetzlich zu stärken. Die DSK hat zehn Reformvorschläge vorgelegt.
Kinder bewegen sich in der digitalen Welt oftmals ganz selbstverständlich. Neugierig und spielerisch erlernen sie neue digitale Anwendungen und nutzen sie. Das Angebot im Netz ist vielfältig, aber nicht immer kindgerecht. Kinder sind bei der Datenverarbeitung besonders gefährdet, da viele Daten bei der Nutzung von digitalen Diensten, etwa Social Media-Angeboten, unbemerkt über sie gesammelt werden. Kinder sind auch besonders offen für die unmittelbaren Effekte und Belohnungen digitaler Dienste, ohne die langfristigen Nachteile der Dienstenutzung ausreichend zu erkennen. Wie kann es gelingen, die Vorzüge der Digitalisierung zu nutzen, Kinder altersgerecht zu unterstützen und zugleich dafür zu sorgen, dass sie im Netz geschützt werden?
Dr. h. c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, will die Rechte von Kindern stärken: „Das Sammeln von Daten ist die Basis für viele kommerzielle Geschäftsmodelle, gerade bei den großen Internet-Konzernen. Kinder und Jugendliche sind davon nicht ausgenommen – im Gegenteil, sie bilden eine interessante Zielgruppe als die Kundinnen und Kunden von morgen. Die bunte Technikwelt lässt kaum erkennen, welche Risiken damit verbunden sind. Die digitale Welt soll nicht bedrohlich sein für Kinder, sondern ihnen Schutz bieten und ihre Rechte ernst nehmen. Das Datenschutzrecht sollte dies noch besser unterstützen – unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.“
Die Vorschläge der DSK betreffen vor allem Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet wird, so etwa bei der Verarbeitung von Daten aus der Vergangenheit, von Gesundheitsdaten, zum Profiling und durch die Gestaltung von irreführenden Designs.
Die DSK schlägt deshalb Ergänzungen der DSGVO zum verbesserten Schutz von Kindern im Internet vor:
- Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks: Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten.
- Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke: Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im Digital Services Act und in der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung – generell verboten sein.
- Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können.
- Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe: Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden.
- Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten: Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten von Kindern stammen.
- Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen: Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.
- Datenschutzgerechte Systemgestaltung: Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellung: Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie vor Risiken schützen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.
Hansen wünscht sich, dass der europäische Gesetzgeber diese Vorschläge in der anstehenden Reform aufnimmt, um die Rechte der Kinder auch da zu stärken, wo sie täglich aktiv sind: im Netz.
Mehr Informationen
Die Entschließung „Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung“ mit einer ausführlichen Erläuterung der zehn Vorschläge steht auf der Website der DSK zur Verfügung:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_PM_Kinderschutz-DSGVO.pdf [Extern]
Das sogenannte Omnibusverfahren ist ein Gesetzgebungsprozess, bei dem es ursprünglich darum ging, kleinere technische Änderungen anzubringen. Beim Digitalen Omnibusverfahren sollen auch größere Rechtsfragen adressiert werden, darunter auch ganz grundsätzliche, wie die Definition personenbezogener Daten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de


