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Dienstag, 10. Dezember 2019

Bemessung der Kosten nach dem IZG-SH

Achtung: Seit dem 25.01.2025 ist eine neue Kostenverordnung zum IZG-SH gültig. Dieser Text bezieht sich noch auf die alte Version und wird zeitnah überarbeitet. Die aktuelle Ausgabe der Verordnung können Sie hier abrufen: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-UIGKostVSH2025rahmen[Extern]

In der Beratungspraxis des ULD zum IZG-SH stellt die Kostenfrage sowohl für Antragsteller als auch für informationspflichtige Stellen immer wieder eine erhebliche Unsicherheit und Herausforderung dar. Aus diesem Anlass hat das ULD die nachstehende Handreichung veröffentlicht.

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Montag, 9. Dezember 2019

E-Mails an Datenschutzbeauftragte vom 06.12.2019, Update am 31.01.2020

An das ULD wurde eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gestellt, die vom ULD zu beantworten ist. Ihr Gegenstand  ist die Herausgabe von E-Mail-Adressen von Datenschutzbeauftragten, die dem ULD gemäß Artikel 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Verantwortlichen gemeldet wurden. Das ULD muss als "informationspflichtige Stelle" derartige Anfragen bearbeiten. Anfragen nach dem IZG-SH müssen nicht begründet werden.
 

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Donnerstag, 14. November 2019

Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:

Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.

Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.

Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.

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Montag, 29. Juli 2019

2: Pressemitteilungen

Kamera-Autos von Apple fahren bald auch in Schleswig-Holstein – Widerspruch schon jetzt möglich

 

Ab heute lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren, mit denen Straßenansichten und Gebäudefronten aufgenommen werden. Schleswig-Holstein ist wohl noch nicht von Tag 1 mit dabei, sondern erst in einigen Monaten. Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) melden sich aber jetzt schon viele besorgte Bürgerinnen und Bürger.

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Dienstag, 25. Juni 2019

2: Pressemitteilungen

Ermittlungen eingestellt: Vorwürfe ausgeräumt

Pressemitteilung im PDF-Format
Pressemitteilung im PDF-Format

Seit 20 Jahren werden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Forschungsprojekte für einen besseren Datenschutz durchgeführt. Dieser Bereich finanziert sich über Fördermittel, die beispielsweise von Bundesministerien oder der EU für solche Zwecke bereitgestellt werden.

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Dienstag, 11. Juni 2019

2: Pressemitteilungen

Für zukunftsfähige Digitalisierung Informationssicherheit fördern statt sabotieren – ein Appell anlässlich der Innenministerkonferenz im Juni 2019 in Kiel

Die Innenminister aus Bund und Ländern tagen vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel. Aus Datenschutzsicht problematisch sind die Berichte der letzten Tage über Planungen, Sicherheitsbehörden den Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation über Messenger-Anwendungen und auf die Daten im Smart Home zu erleichtern.

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Freitag, 24. Mai 2019

2: Pressemitteilungen

Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein: hart am Wind – Landesbeauftragte für Datenschutz stellt Tätigkeitsbericht 2019 vor –

Einen Tag vor dem ersten Geburtstag der Datenschutz-Grundverordnung legt die Landes­beauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vor. Der Berichtszeitraum war geprägt von der europäischen Datenschutz­reform, die zu Veränderungen der gesetzlichen Regelungen und damit verbunden zu Rekord­zahlen an Beschwerden und Nachfragen führte. Ebenfalls zunehmend nachgefragt wurden Hilfen im Bereich Informationsfreiheit, wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen wollen, Zugang zu Daten der Verwaltung zu erlangen, und dabei öffentliche und private Interessen abgewogen werden müssen.

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Freitag, 18. Januar 2019

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Probleme beim Versand und Erhalt von E-Mails

Ich erhalte E-Mails von Personen, die ich nicht kenne. Was kann ich dagegen tun?

Gegen den Erhalt von unerwünschten Mails kann man sich im Allgemeinen nicht wehren. Wer eine E-Mail-Adresse kennt, kann an diese (technisch gesehen) eine Nachricht schicken. Dies kann man mit der Papierwelt vergleichen: Wer eine Post-Adresse kennt, kann dorthin einen Brief senden. Ob der Versand rechlich zulässig ist, ist eine andere Frage - insbesondere bei Werbung. Ist der Absender ein echtes Unternehmen, gibt es oft Möglichkeiten, dem weiteren Erhalt von Werbenachrichten zu widersprechen, meist am Fuß der E-Mail in Form eines sog. Opt-Out-Links. Doch diese Links können trügerisch sein: Auch unlautere Absender fügen solche vermeintlichen Abbestell-Links in ihre E-Mails ein. Das Klicken darauf führt dann allerdings nicht zu einer funktionierenden Widerspruchsseite, sondern vielmehr zu einer Seite, die den Widerspruch nur vortäuscht. In Wahrheit wird die Tatsache gespeichert, dass die Ursprungsnachricht überhaupt gelesen wurde. Eine E-Mailadresse, deren Besitzer nachweislich die E-Mails liest, ist für Werbetreibende deutlich attraktiver.

Klicken Sie also nur auf Abmelde-Links, wenn Sie sich sicher sind, dass der Absender Vertrauenswürdig ist. In allen anderen Fällen hilft nur ein beherztes Löschen der E-Mail.

Ich erhalte betrügerische Mails, die angeblich von mir bekannten Personen stammen.

Ähnlich wie bei einem Brief, bei dem der Urheber jeden beliebigen Absender auf den Umschlag schreiben kann, ermöglichen auch E-Mails die Benutzung beliebiger Absenderadressen.

Wenn in E-Mail-Konten oder Server eingebrochen wird, erbeuten die Angreifer oft Adressen mit Kontext: Sie wissen dann, wer mit wem in Kontakt stand und können diese Information später nutzen. Dazu werden Betrugsmails mit Absendern versehen, von denen der Angreifer weiß, dass sie einmal in Kontakt mit dem Betrugsopfer standen. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Empfänger auf Links in der Nachricht klicken oder Anhänge öffnen.

Helfen kann hier nur gesunde Skepsis. Die Tatsache, dass Absender bekannt sind, bedeutet nicht viel. Wenn Inhalt oder Ausdrucksweise der Mail auffällig von der bisherigen Konversation abweichen, sollte man hellhörig werden. Bei Zweifeln hilft dann nur eine Rückfrage beim vermeintlichen Absender, ob die Nachricht echt ist.

In eingen Fällen können Sie schon an Kopfzeilen oder in der Übersicht neu eingegangener Nachrichten sehen, dass etwas nicht stimmt:
Steht dort beispielsweise als Absender "Landeshauptstadt Kiel <info @ advertising-ABCD . efg>", so wird diese Nachricht nicht von der Stadt Kiel stammen, denn diese nutzt kaum die (fiktive) Firma advertising-ABCD zum Versand ihrer E-Mails. Das gleiche gilt, wenn anstelle von Landeshauptstadt Kiel der Name eines Bekannten, dahinter aber eine völlig unbekannte oder untypische E-Mail-Adresse steht. Wieder gilt: gesunde Skepsis.

Kann schon das Lesen einer Mail auf meinem Computer Schaden anrichten?

Im Allgemeinen ist das bloße Anzeigen einer E-Mail ungefährlich. Voraussetzung ist, dass aktive Inhalte wie JavaScript nicht automatisch ausgeführt und externe Inhalte nicht nachgeladen werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann eine Mail keinen Schaden anrichten, wenn sie angezeigt wird. Links in der Nachricht oder Angänge sollten aber unter keinen Umständen angeklickt werden, wenn Zweifel am wahren Urheber der Nachricht bestehen.

 

Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir die Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI):

Drei Sekunden für mehr E-Mail-Sicherheit [Extern]

Mittwoch, 5. September 2018

6: Konferenzpapiere

Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages

Beschluss als PDF-Dokument
Beschluss als PDF-Dokument

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 5. September 2018

Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.

Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.

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Montag, 18. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Digitalisierung in Schleswig-Holstein – Chancen durch Open Source

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Plenumssitzung am 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, dass die Nutzung quelltextoffener Software („Open Source“) künftig eine besondere Rolle spielen soll. Bei solcher Software ist der Programmcode offengelegt und daher im Gegensatz zur Closed-Source-Software überprüfbar. In dem Beschluss des Landtages wird das Ziel benannt, „möglichst viele Verfahren bei wesentlichen Änderungen oder der Neuvergabe auf Open-Source-Software umzustellen“.

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