Dienstag, 30. März 2010 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz von Konsumentinnen und Konsumenten
von Thilo Weichert
Der hier wiedergegebene Text wird gedruckt veröffentlicht im
Jahrbuch Menschenrechte 2010
Informationelle Diskriminierung - Datenschutz als Solidaritätsanspruch
Böhlau Verlag, Wien
"Datenschutz von Konsumentinnen und Konsumenten" vollständig lesen Mittwoch, 24. März 2010 Audit: Kreisverwaltung Plön
Prüfnummer: 25/2010
Befristet bis 23.03.2013
Internetdienste E-Mail und WWW
Donnerstag, 11. März 2010 Gütesiegel für targ.ad, Version 2
02-03/2010
Zertifiziert am 11.03.2010
Befristet bis 11.03.2012
Zielgruppenzugehörigkeitsprognose, die es Werbeanbietern und anderen Anbietern ermöglicht, ihre Werbemittel gezielt auszuliefern.
"Gütesiegel für targ.ad, Version 2" vollständig lesen Donnerstag, 18. Februar 2010 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Hol

Vortrag von Dr. Moritz Karg
"Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Hol" vollständig lesen Mittwoch, 17. Februar 2010 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz ist Kinderschutz
Thilo Weichert, Leiter des ULD
Kinderschutz – Gemeinsame Fachveranstaltung des BDK Schleswig-
Holstein und des Fachbereichs Polizei der FHDV Schleswig-Holstein
17.02.2010 in Altenholz
Montag, 15. Februar 2010 Interview mit Dr. Thilo Weichert
Dr. Thilo Weichert ist Politikwissenschaftler und Jurist. Seit dem 1. September 2004 ist Dr. Weichert Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein. Unter seiner Leitung findet der konsequente Ausbau des Datenschutzes der 2. Generation statt.
"Interview mit Dr. Thilo Weichert" vollständig lesen Freitag, 18. Dezember 2009 5: Stellungnahmen
Stellungnahme zum Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
Das zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 30. November geschlossene Abkommen über die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten ermöglicht die Übermittlung von personenbezogenen Daten über Finanztransaktionen durch europäische Anbieter in die USA. Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das Abkommen eine Reihe von erheblichen Defiziten, so dass im Ergebnis ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung und der weiteren Verwendung der Daten nicht gewährleistet ist.
"Stellungnahme zum Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus" vollständig lesen