Montag, 6. November 2017 Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.
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Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes
Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.
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05-05/2012
Rezertifiziert am 02.11.2017
Befristet bis: 02.11.2019
Erstzertifizierung: 29.05.2012
Lesegeräte zur Altersverifikation der Firma ICT Europe GmbH
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EuGH-Generalanwalt: Keine Verantwortungslücken im Datenschutz bei dem Betrieb von Facebook-Fanpages
Darf ein Unternehmen eine Facebook-Seite betreiben, ohne sich darum zu kümmern, ob Facebook das Datenschutzrecht einhält? Das ist die Kernfrage eines Verfahrens aus 2011, das über mehrere Instanzen zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelangt ist. Nach der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2017 hat nun der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgestellt. Das Gericht wird seine endgültige Entscheidung voraussichtlich in einigen Monaten treffen.
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Zwischen Krankenhausärzten bzw. Krankenhausverwaltungen und der Polizei kommt es immer wieder zu Konflikten bzgl. der Frage, unter welchen Voraussetzungen Patienteninformationen über Beteiligte an Verkehrsunfällen an die Polizei offenbart werden dürfen oder gar müssen. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten der Information, aber auch deren Grenzen auf.
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Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017 zu den Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.
Link to the English version of Advocate General Yves Bot's Opinion:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=195902&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=730706
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Taken on: Donnerstag, 1. Mai 2025
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Freitag, 29. September 2017 Kurzpapier Nr. 11: Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
"Kurzpapier Nr. 11: Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“" vollständig lesen Freitag, 29. September 2017 Kurzpapier Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
"Kurzpapier Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung" vollständig lesen Freitag, 29. September 2017 Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
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