Mittwoch, 21. März 2012

2: Pressemitteilungen

Weniger Rechte, mehr Pflichten – Facebook ändert Nutzungsbedingungen

Facebook plant nach eigenen Angaben kurzfristig wieder einmal Änderungen an seinen „Datenverwendungsrichtlinien“. Die seit Monaten von Datenschützern weltweit geäußerte Kritik zu verschiedenen Aspekten des Dienstes wird dabei nicht aufgegriffen. Im Gegenteil: Die Rechte der Nutzer werden weiter eingeschränkt.

Facebook behält sich vor, seine Nutzungsbedingungen durch eine bloße Information an die Nutzer zu ändern. Aus der täglichen Beratungspraxis des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist bekannt, dass nur die wenigsten Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer hiervon etwas wissen. Warum auch? Facebook informiert die Betroffenen nicht automatisch, wenn derart wichtige Änderungen geplant sind. Vielmehr muss man ein „Fan“ der so genannten „Facebook Site Governance“-Seite  werden, um überhaupt auf solche Änderungen vorab hingewiesen zu werden.

Aktuell stellt Facebook seit dem 15. März 2012 neue Änderungen an den Nutzungsbedingungen  zur Diskussion. Diese Diskussion ist lediglich bis zum 22. März 2012 geöffnet, danach sollen diese Nutzungsbedingungen für alle Nutzer gelten.

Hierzu äußert sich der Leiter des ULD, Thilo Weichert:
„Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Stattdessen legt Facebook ein weiteres sehr plump formuliertes Regelwerk vor, das eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks bringt. Statt nun Informationen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern, werden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt. Es sollte sich langsam durchsetzen, dass zumindest seriöse deutsche Anbieter mit derart windigen Angeboten nicht zusammenarbeiten.“

Eine Auswahl der von Facebook angekündigten Änderungen:
„Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen.“ (Abschnitt 14.6 ) – Notwendig wäre jedoch eine informierte Einwilligung. Ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Änderungen vor dem Inkrafttreten kann eine einfache Weiternutzung nicht als Einwilligung gesehen werden. Auch die möglicherweise geltende Sonderregel für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland, dass Änderungen 30 Tage nach dem Datum in Kraft treten, an dem Facebook sie über die geplanten Änderungen informiert hat, reicht nicht aus.

„Wenn du oder andere Nutzer, die deine Inhalte und Informationen sehen können, eine Anwendung verwendet, werden deine Inhalte und Informationen an die Anwendung übermittelt.“ (Abschnitt 2.3) – Neu ist hier die Erweiterung auf „andere Nutzer“, die durch Verwendung einer Anwendung anscheinend schon eine Übermittlung der eigenen Daten auslösen können. Es genügt nicht, wenn Facebook fordert, dass Anwendungen die Privatsphäre respektieren.

„Wenn du unsere Software herunterlädst, wie beispielsweise ein eigenständiges Software-Produkt oder ein Browser-Plug-in, stimmst du zu, dass die Software von Zeit zu Zeit Neuerungen, Aktualisierungen und zusätzliche Funktionen von uns herunterlädt, um die Software zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln.“ (Abschnitt 13.1 ) – Den Nutzenden wird damit die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Update installiert werden soll oder nicht. Das widerspricht grundlegenden Sicherheitsstandards, wonach sich die Nutzenden vor der Installation des Updates über die Änderungen informieren sollten.

Einige aufmerksame Nutzer haben weitere, schon länger bestehende Formulierungen kritisiert, z.B. „Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen.“ (Abschnitt 10.3). Ein solches Vorgehen widerspricht § 6 Abs. 1 Telemediengesetz.

Kritisch zu den Änderungen äußert sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar: „Dass Facebooks Geschäftsbedingungen unzulässig sind, hat kürzlich das Landgericht Berlin bestätigt. Derzeit führen wir ein Verwaltungsverfahren gegen die ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erfolgende Verarbeitung von biometrischen Merkmalen bei der Gesichtserkennung durch. Auch hier wird die Frage der Zulässigkeit der Geschäftsbedingungen zu thematisieren sein. Facebook verpasst es wieder einmal, das Recht der Nutzerinnen und Nutzer, selbst über den Umfang der Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen. Interessant ist auch, was die neu formulierten Datenverwendungsrichtlinien nicht mitteilen. Das ULD und der HmbBfDI haben durch technische Untersuchungen problematisiert, dass ein umfassendes Nutzertracking von angemeldeten und nicht angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern erfolgt. Dazu schweigen die geänderten Richtlinien.“

Weitere Informationen zu Facebook sind auf den Webseiten des ULD und des HmbBfDI unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/ bzw. http://www.datenschutz-hamburg.de/ abrufbar.