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Datenschutzbericht 2026 – Immer mehr gemeldete Datenpannen, Beschwerdezahlen gehen durch die Decke, Datenschutz im Schulterschluss mit digitaler Souveränität
Pressemitteilung im PDF-Format
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2025 vorgelegt. Drei wichtige Erkenntnisse: Die Zahlen der Datenpannenmeldungen und Beschwerden sind massiv gestiegen. Gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage nach Beratung. Und in der Digitalisierung bleibt Datenschutz systemrelevant.
In jedem Frühjahr veröffentlicht Hansen einen Bericht über die Tätigkeit ihrer Behörde, des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Der Trend, dass sich die Zahlen der Datenpannenmeldungen und der Beschwerden erhöhen, zeichnete sich bereits in den Vorjahren ab.
Zahlen: Beschwerden
Hansen stellt fest: „Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung in 2016 gehört der Datenschutz wohl zu den bekanntesten Grundrechten. Das Datenschutzbewusstsein ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Wir merken es an dem Anstieg der Beschwerdezahlen, letztes Jahr um etwa 40 Prozent. Wenn wir die aktuellen Zahlen der Eingänge hochrechnen, wird die Zahl der Fälle noch weiter ansteigen.“ Im Jahr 2025 gingen 2.276 Beschwerden beim ULD ein, davon waren 1.839 in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten, 437 Fälle mussten an andere Behörden abgegeben werden. Die meisten Beschwerden betrafen vermutete Datenschutzverstöße durch Unternehmen.
Dauerbrenner Videoüberwachung
Ein ständiger Dauerbrenner sind die Beschwerden über eine Videoüberwachung, z. B. in Sportvereinen, Reitanlagen und Kleingärten, in Taxis, in Restaurants und in Schwimmbädern. Hansen betont: „Nicht jede Videoüberwachung ist datenschutzrechtlich unzulässig – offenbar denken dies aber viele Menschen. Wir informieren auf unserer Website, was man für eine rechtskonforme Videoüberwachung beachten muss.“
Zahlen: Datenpannen
Nachdem im Jahr 2024 im Durchschnitt schon mehr als 50 Meldungen zu Datenschutzverletzungen pro Monat im ULD eingetroffen waren, stieg diese Zahl im Jahr 2025 auf durchschnittlich 65 Meldungen pro Monat. Insgesamt waren 775 Datenpannenmeldungen zu bearbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Steigerung um fast 30 Prozent dar. Die Fälle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten reichen von Fehldrucken oder –kuvertierungen über Software mit unerwarteter Datenverarbeitung bis zu kriminellen Cyberangriffen.
Geldbußen
Im Jahr 2025 verhängte das ULD insgesamt fünf Geldbußen mit einem Gesamtwert von mehr als 280.000 €. Davon betroffen war nicht nur, wie auch schon in den Vorjahren, der medizinische Bereich, sondern auch der Bereich der Finanzdienstleistungen sowie unbefugte Zugriffe Mitarbeitender, hier im Jobcenter.
Informationsfreiheit
Die rechtlichen Instrumente von Anordnungen und Geldbußen gibt es im Bereich der Informationsfreiheit nicht, jedoch kann die Landesbeauftragte für Informationszugang Beanstandungen aussprechen, wenn ein Verstoß gegen das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein festgestellt wird. Dies war im Jahr 2025 nur einmal nötig. Hansen bewertet die Erfahrungen ihrer Dienststelle so: „Bei vielen Behörden zeigt sich mittlerweile ein Kulturwandel zu mehr Transparenz. Dennoch treffen wir immer wieder auf Unkenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen. Deswegen freue ich mich, dass unsere neuen Schulungen zum Informationszugangsgesetz auf großes Interesse stoßen. Damit haben wir schon einige Missverständnisse ausräumen können.“
Beratung
Auch die anderen Beratungsformate des ULD werden stark nachgefragt. Das betrifft insbesondere die Kleinveranstaltungen unter dem Titel „Frag' für 'nen Freund“, in denen die Hemmschwellen abgebaut werden, um in einen vertrauensvollen Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Organisationen und Aufsichtsbehörden zu Künstlicher Intelligenz und anderen Fragen des neuen Datenrechts zu kommen. Dieses Format wird im Jahr 2026 durch besondere Veranstaltungen für Start-ups ergänzt. Nicht weniger wichtig erscheint die Beratung der öffentlichen Stellen, die das ULD ebenfalls sukzessive ausbaut. Hansen betont den Vorsorgeaspekt von frühzeitigen Beratungen: „Wer gleich die Weichen für seine Datenverarbeitung richtigstellt, beugt späteren Problemen und Pannen vor.“
Datenschutzreform und Herstellerverantwortung
In der anstehenden Datenschutzreform auf EU-Ebene bringt das ULD konstruktive Vorschläge ein. Da nun das Cybersicherheitsrecht „Sicherheit by Design“ von den Herstellern internetfähiger Produkte über die gesamte Lieferkette verlangt, liegt es nahe, auch mehr „Datenschutz by Design“ einzufordern und die Hersteller gesetzlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Hansen hält dies für realistisch – und auch für notwendig: „Wir brauchen weniger Abhängigkeiten, mehr Verlässlichkeit und Transparenz, mehr Garantien für europäische Werte – und das bedeutet im Endeffekt: Datenschutz im Schulterschluss mit der digitalen Souveränität.“
Der Tätigkeitsbericht des ULD ist abrufbar unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb44/
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Die Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de">mail@datenschutzzentrum.de
https://www.datenschutzzentrum.de/
Datenschutzbericht für das Jahr 2025: Zahlen und Fakten
Im Jahr 2025 gibt es mit 2.276 Eingängen einen neuen Spitzenwert (zum Vergleich: 2021: 1.464, 2022: 1.334, 2023: 1.344, 2024: 1.628). Dies ist eine Steigerung um knapp 40 Prozent. Von diesen Beschwerden lagen 437 (Vorjahr: 301) nicht in der Zuständigkeit des ULD und mussten an andere Behörden abgegeben werden.
In eigener Zuständigkeit wurden 1.839 (Vorjahr: 1.327) Beschwerden bearbeitet, davon richteten sich mehr als 80 Prozent der Beschwerden gegen Unternehmen und andere nichtöffentliche Stellen (1.498; Vorjahr: 1.087), der Rest gegen Behörden (341; Vorjahr: 240). Dazu kamen 576 (Vorjahr: 443) Beratungen.
Die Zahl von 775 (Vorjahr: 602) gemeldeten Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Artikel 33 DSGVO, § 41 LDSG oder § 65 BDSG i. V. m. § 500 StPO (Datenpannen) ist im Vergleich zum Vorjahr wieder signifikant gestiegen: um 29 Prozent.
Von den Abhilfemaßnahmen als Reaktion auf festgestellte Verstöße gegen das Datenschutzrecht wurde im Berichtsjahr insgesamt wie folgt Gebrauch gemacht:
35 Warnungen (Vorjahr: 29),
9 Verwarnungen (Vorjahr: 7),
5 Geldbußen (Vorjahr: 3).
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