Montag, 16. August 2010

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung "ElsterOnline"

Steuerdaten sind Vertrauenssache. Für die ELektronische STeuerERklärung stellt die deutsche Finanzverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern das ELSTER-Verfahren bereit. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat jetzt die „ElsterOnline Client Server Architektur“ (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein ausgezeichnet und bescheinigt damit, dass diese datenschutzkonform eingesetzt werden kann.

Betreiber des Verfahrens und Antragsteller ist das Bayerische Landesamt für Steuern. Das Verfahren tauscht mit Hilfe zentraler Stellen (sogenannter Clearing-Stellen) Dokumente zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen der Länder aus.

Die gutachterliche Prüfung wurde durch die „datenschutz cert GmbH“ aus Bremerhaven durchgeführt. Sie hat dem ULD nachvollziehbar dargelegt, dass das eingesetzte Verfahren die Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten elektronischen Dokumente sicherstellt. Dabei wird trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt.

Anlässlich der Verleihung des Datenschutz-Gütesiegels erklärt Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Für die Übermittlung von den sehr sensiblen Steuerdaten ist es wichtig, dass das dazu verwendete Werkzeug den strengen Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit entspricht. Ich freue mich sehr, dass uns dieses bei ElsterOnline nachgewiesen werden konnte. Das entbindet Hersteller und Betreiber nicht, die technischen und rechtlichen Veränderungen im Auge zu behalten, um durch Weiterentwicklungen neuen Gefahren entgegenzuwirken. Entsprechendes gilt für die Finanzverwaltungen, die ElsterOnline einsetzen und die für die rechtskonforme Weiterverarbeitung der Steuerdaten verantwortlich sind.“

Den Betroffenen werden eindeutige Informationen über die erfassten Daten, deren Verwendung und Aufbewahrungsfristen zur Verfügung gestellt. Während des Zertifizierungsverfahrens wurde das Produkt weiter verbessert, u.a. durch frühzeitige Löschung nicht mehr erforderlicher Daten. Die Finanzverwaltungen haben darauf zu achten, dass ordnungsgemäße Rechts- und Vertragsgrundlagen für den jeweiligen Einsatz von ElsterOnline und seiner Clearingstellen vorliegen. Aus dem Kurzgutachten zur Zertifizierung ergibt sich, dass Überarbeitungen und Konkretisierungen noch abgeschlossen werden müssen.

Das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein wird seit 2001 an Produkte verliehen, die den Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Das Kurzgutachten zum Produkt „ElsterOnline“ ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/471-.html

Nähere Informationen zum schleswig-holsteinischen Datenschutz-Gütesiegel finden Sie unter
https://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

mail@datenschutzzentrum.de" style="color: rgb(14, 55, 199); text-decoration: none;">mail@datenschutzzentrum.de