Mittwoch, 20. Januar 2016

2: Pressemitteilungen

Erwiderung des ULD im Facebook-Fanpage-Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 13.01.2016

In dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geht es um eine Anordnung des ULD gegenüber der WAK vom 3. November 2011, eine von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des ULD verstößt der Betrieb der Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht. Die WAK reichte gegen die Anordnung Klage ein. Der Rechtsstreit, der bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014) beschäftigt hat, liegt nun zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht.

Das ULD widerlegt in seiner neuen Stellungnahme vom 13.01.2016 die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der Vorinstanzen und stellt darin die Kernargumente der Revisionsbegründung in gestraffter Form dar. Zudem bezieht das ULD in dieser aktuellen Erwiderung neue Rechtsprechung mit ein, insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.10.2015 in Sachen Schrems / Data Protection Commissioner, in dem der EuGH die Safe-Harbor-Entscheidung für ungültig erklärte.

Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist für den 25.02.2016 angesetzt.

Die neue Stellungnahme vom 13.01.2016 ist online auf der Webseite des ULD abrufbar.

Weitere Informationen zum Hintergrund:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/983-.html

 

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