3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Erstes Datenschutzaudit-Zertifikat in Schleswig-Holstein verliehen
von Dr. Claudia Golembiewski
Erschienen in DuD • Datenschutz und Datensicherheit 26 (2002) 3, S. 132
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von Dr. Claudia Golembiewski
Erschienen in DuD • Datenschutz und Datensicherheit 26 (2002) 3, S. 132
Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.
Prüfnummer 01/2002
Befristet bis 18.01.2005
Anschluss des internen Netzes der Kreisverwaltung Ostholstein an das Internet
Zum Beginn der in Zusammenarbeit mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführten Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" werden hier den (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz im medizinischen Bereich und praktische Hinweise zur Umsetzung des Datenschutzes für ihre eigene Praxis gegeben.
Wie ist im Falle des Todes eines Arztes mit den Patientendaten zu verfahren? Was haben Erben zu beachten, und wie verhält es sich, wenn keine Erben vorhanden sind? Der vorliegende Beitrag erläutert diese Fragen aus rechtlicher Sicht und gibt Erben eine erste Hilfestellung.
Wenn sich eine Gemeinschaftspraxis auflöst, stellt sich für die Ärzte u.a. die Frage, wer welche Patientendaten verwahren darf. Diese Empfehlung des ULD zeigt aus standes- und datenschutzrechtlicher Sicht die Möglichkeiten auf, wie mit den Patientendaten zu verfahren ist.
(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)
Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Beitrag von Dr. Thilo Weichert zum Symposium "Internet-Kriminalität" des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2000