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Datenschutzrechte der Patienten
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Der 11. September 2001 – auch ein Anschlag auf den Datenschutz?

Vortrag von Dr. Thilo Weichert
bei der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Altenholz
„60 Jahre Grundgesetz“ Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?“
Donnerstag, den 5. März 2009
Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet
Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes "Google Street View"
Im Sommer 2008 begannen in Hamburg zugelassene Kraftfahrzeuge der Firma Google in deutschen Städten, mit automatischen Kameras Straßenzüge rundum zu fotografieren. Ziel dieser Datenerhebung ist es, die Fotos als Zusatzdienst bzw. Funktion mit dem Namen "Street View" eingebunden in das Angebot Google Maps weltweit unentgeltlich zum Abruf für Internetnutzer zur Verfügung zu stellen. Die folgende Bewertung des ULD kommt zu dem Ergebnis, dass die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dieser Anwendung in mancher Hinsicht gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt und rechtswidrig ist. Dies wird im Folgenden ausführlich begründet.
Datenschutz bei Suchmaschinen
von Thilo Weichert
Suchmaschinen sind im Grunde unzulässig
Von Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig Holstein
Unbestreitbar ist, dass Suchmaschinen eine prima Sache sind, um im Internet gezielt nach Informationen zu suchen. Dass sich dahinter ein gewaltiges Datenschutzproblem verbirgt, ist bisher wenig ins Bewusstsein gedrungen. Dies dürfte zum einen an der Geheimpolitik vieler Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf die Verarbeitung der Nutzungsdaten liegen, allen voran Fastmonopolist Google. Dies liegt aber wohl auch daran, dass die Betroffenen von der zweckwidrigen Nutzung von Internet-Inhalten, z.B. durch Arbeitgeber im Rahmen von Einstellungsverfahren, regelmäßig nichts ahnen. Eine Analyse der Suchmaschinenpraxis zeigt, dass diese derzeit gegen grundlegende Datenschutznormen verstößt.
Verkettung digitaler Identitäten
Studie des ULD und der TU Dresden
Das gesamte gesellschaftliche Leben basiert auf Verkettung, also der Verbindung von Entitäten wie Subjekten und Objekten miteinander. Namen, die Personen zugeordnet werden, wie auch Bezeichner von Objekten bilden ein Bindeglied zwischen einer Zeichenkette und dem bezeichneten Subjekt bzw. Objekt. Mehrere Daten zu einem Subjekt (oder Objekt) lassen sich verketten und dadurch angereicherte Information liefern. Die Arbeit befasst sich mit tatsächlichen Verkettungen, Verkettbarkeit (d.h. der Möglichkeit von Verkettung) und der Unverkettbarkeit (d.h. der Unmöglichkeit von Verkettung) in verschiedenen Facetten. Außerdem erörtert sie das Konzept des Entkettens zur Abtrennung von Einzeldaten aus bereits verketteten Informationen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
In dem folgenden Text wurden die Antworten des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft auf den Fragenkatalog der Datenschutzaufsichtbehörden der Länder berücksichtigt.
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