3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Erstes Datenschutzaudit-Zertifikat in Schleswig-Holstein verliehen
von Dr. Claudia Golembiewski
Erschienen in DuD • Datenschutz und Datensicherheit 26 (2002) 3, S. 132
Patientendatenverarbeitung im Auftrag
Ärzte und Krankenhäuser sind vielfach an der Auslagerung von solchen Tätigkeiten interessiert, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Behandlung stehen (Mikroverfilmung, Archivierung, Aktenvernichtung, externe Schreibarbeiten, externe Abrechnung, Wartung der Praxisrechner, Laboruntersuchungen). Die Ausarbeitung des ULD beschreibt, unter welchen Voraussetzungen solche Auslagerungen statt finden dürfen, ohne dass gegen das Patientengeheimnis und gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.
Datenschutzgerechte Entsorgung von Patientenunterlagen
Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.
Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen
Audit: Kreis Ostholstein
Prüfnummer 01/2002
Befristet bis 18.01.2005
Anschluss des internen Netzes der Kreisverwaltung Ostholstein an das Internet
Das Patientengeheimnis - Rechtslage und Konsequenzen
Zum Beginn der in Zusammenarbeit mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführten Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" werden hier den (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz im medizinischen Bereich und praktische Hinweise zur Umsetzung des Datenschutzes für ihre eigene Praxis gegeben.
Positionspapier zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat heute ein neues Positionspapier zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Darin kommt das ULD zum Ergebnis, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor der endgültigen Verabschiedung in einer Reihe von Punkten dringend verbessert werden muss.
5: Stellungnahmen
Antwort des Bundesjustizministeriums zur Stellungnahme des ULD zur Cybercrime Convention
5: Stellungnahmen
Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz
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