Montag, 5. März 2007

Gütesiegel für Easypark, Stand 28.02.2007

2-3/2007

Zertifiziert am 05.03.2007
Befristet bis 05.03.2009

Bezahlung von Parkgebühren über das Mobiltelefon

 

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Freitag, 2. März 2007

Gütesiegel für PROSOZ/S für Windows, Version 8.8

2-3/2004

Rezertifiziert am 02.03.2007
Befristet bis 02.03.2009
Erstzertifizierung 19.03.2004

Dialogverfahren zur Erfassung von Sozialhilfedaten, Berechnung rechtlicher Ansprüche, Fallmanagement und Ausgabe entsprechender Bescheide direkt am Arbeitsplatz

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Donnerstag, 1. März 2007

Gütesiegel für VISOR, Version 2.0

1-1/2005

Rezertifiziert am 01.03.2007
Befristet bis 01.03.2009
Erstzertifizierung 25.01.2005

Software zur Online-Prüfung von PCs im Hinblick auf Sicherheitslücken 

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Freitag, 16. Februar 2007

Gütesiegel für Microsoft Update Service, Ver. 6.0 und Windows Server Update Service, Ver. 2.0

1-2/2007

Zertifiziert am 16.02.2007
Befristet bis 16.02.2009

Bereitstellung und Abruf von Updates und Upgrades für Microsoftprodukte.

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Donnerstag, 15. Februar 2007

Windows Gruppenrichtlinien planen und effektiv anwenden

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Mittwoch, 14. Februar 2007

Gütesiegel für LN-Card, Stand 21.11.2006

6-10/2004

Rezertifiziert am 14.02.2007
Befristet bis 14.02.2009
Erstzertifizierung 04.10.2004

Bonuskarte für Abonnenten der Lübecker Nachrichten

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Dienstag, 30. Januar 2007

Audit: Stadt Norderstedt, Erweiterung des Personalverwaltungs- und Informationssystems

Prüfnummer: 16/2007
Befristet bis 30.01.2010

Erweiterung des Personalverwaltungs- und Informationssystems der Stadt Norderstedt

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Dienstag, 16. Januar 2007

5: Stellungnahmen

Gesetzentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen

Schreiben des ULD vom 16.01.2007 an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum

Gesetzentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen, LT-Drs. 16/670

Anpassungsvorschlag des Innenministeriums vom 4. Dezember 2006

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Mittwoch, 10. Januar 2007

5: Stellungnahmen

Datenschutz bei Akteneinsicht und Gesprächsbegleitung durch die kommunale Gleichstellungsbeauftragte - Kein allgemeines Recht auf Einsicht in Verwaltungsvorgänge der Fachbereiche -

Fragestellung

Im Zusammenhang mit Fragen zur Rechtsstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eines Kreises wurde das ULD um Stellungnahme gebeten. Konkret war zu klären, ob die kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ihrer Rechtsstellung ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsakten eines Fachbereiches geltend machen kann. Dabei ging es im konkreten Fall um Akten, die in einem Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) geführt wurden. Die Frage nach einem solchen Einsichtsrecht wäre in der Praxis besonders relevant für das Tätigwerden des Jugendamtes im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, welches sich nach dem 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) richtet.

Die Problematik lässt sich, soweit datenschutzrechtliche Aspekte betroffen sind, in zwei Themenkomplexe aufteilen. Zum einen geht es um die Frage, ob der Gleichstellungsbeauftragten Kraft Amtes ein genuines Akteneinsichtsrecht bzw. allgemeines Zugangsrecht zu personenbezogenen Einzelvorgängen in den Fachdiensten der Verwaltung zusteht. Zum anderen ist die Problematik angesprochen, ob die Gleichstellungsbeauftragte berechtigt ist, in der Position eines Bevollmächtigten oder Beistands nach § 13 des zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) aufzutreten, und welche Auswirkungen dies ggf. auf ihr Zugangsrecht zu Informationen hat.

Die hier angestellten Überlegungen lassen sich auf Gemeinden übertragen, wobei statt auf die Kreisordnung auf die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung abzustellen ist.

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Dienstag, 19. Dezember 2006

Audit: Stadt Pinneberg, Gestaltung und Ausrichtung der Datenverarbeitung sowie Anschluss des Verwaltungsnetzes an externe Netzwerke

Prüfnummer: 15/2006
Befristet bis 19.12.2009

Gestaltung und Ausrichtung der Datenverarbeitung sowie Anschluss des Verwaltungsnetzes an externe Netzwerke

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