Interview mit Marit Hansen, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein

Änderungen hinsichtlich des Audits zum "Konzept des GENOMatch-Systems für die Unterstützung der pharmakogenetischen Forschung der Bayer Schering Pharma AG (ehemals Fa. Schering AG), vorgelegt und vertreten von der AG Kommunikationssysteme des Instituts für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger" vom 12. Mai 2006 – Registernummer: 11/2006
Dürfen öffentliche oder private Stellen, in denen Daten verarbeitet werden, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, einen externen betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Mit dieser Frage wird das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz immer wieder konfrontiert. Insbesondere ambulante Arztpraxen, aber auch große öffentliche oder private Krankenhäuser würden gerne externe Datenschutzkompetenz für ihre Organisation nutzbar machen und sind unsicher, ob dem rechtliche Gründe entgegenstehen.
Auf der KOMCOM Süd in Karlsruhe übergab Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel heute die Urkunde des Datenschutz-Gütesiegels für das Jugendwesen-Fachverfahren PROSOZ 14plus an die PROSOZ Herten GmbH.
Prüfnummer: 22/2008
Befristet bis 18.04.2011
Anbindung des internen Netzes an andere Netzwerke
Ernst Eugen Becker war der erste Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein. In seine Amtszeit von 1978 bis 1992 fiel unter anderem die Barschel-Affäre. Herr Becker musste aus dem Nichts eine Datenschutzbehörde aufbauen und sich dabei sowohl gegen die Zweifel an der Sinnhaftigkeit seines Tuns wehren als auch praktikable Lösungen für ganz neue rechtliche Problemstellungen finden.
von Thilo Weichert
Von Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig Holstein
Unbestreitbar ist, dass Suchmaschinen eine prima Sache sind, um im Internet gezielt nach Informationen zu suchen. Dass sich dahinter ein gewaltiges Datenschutzproblem verbirgt, ist bisher wenig ins Bewusstsein gedrungen. Dies dürfte zum einen an der Geheimpolitik vieler Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf die Verarbeitung der Nutzungsdaten liegen, allen voran Fastmonopolist Google. Dies liegt aber wohl auch daran, dass die Betroffenen von der zweckwidrigen Nutzung von Internet-Inhalten, z.B. durch Arbeitgeber im Rahmen von Einstellungsverfahren, regelmäßig nichts ahnen. Eine Analyse der Suchmaschinenpraxis zeigt, dass diese derzeit gegen grundlegende Datenschutznormen verstößt.
Stellungnahme des ULD vom 03.12.2007 zum
Vorschlag für einen
Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
KOM(2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07, BR-Drs. 826/07