Donnerstag, 15. Mai 2008

Audit Änderungsgutachten 2008: Institut für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Änderungen hinsichtlich des Audits zum "Konzept des GENOMatch-Systems für die Unterstützung der pharmakogenetischen Forschung der Bayer Schering Pharma AG (ehemals Fa. Schering AG), vorgelegt und vertreten von der AG Kommunikationssysteme des Instituts für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger" vom 12. Mai 2006 – Registernummer: 11/2006

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Mittwoch, 7. Mai 2008

Externe Datenschutzbeauftragte in Arztpraxis und Krankenhaus

Dürfen öffentliche oder private Stellen, in denen Daten verarbeitet werden, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, einen externen betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Mit dieser Frage wird das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz immer wieder konfrontiert. Insbesondere ambulante Arztpraxen, aber auch große öffentliche oder private Krankenhäuser würden gerne externe Datenschutzkompetenz für ihre Organisation nutzbar machen und sind unsicher, ob dem rechtliche Gründe entgegenstehen.

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Mittwoch, 7. Mai 2008

Bestellung externer Datenschutzbeauftragter in Arztpraxen und Krankenhäusern

Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken und andere „Heilberufler“, die der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, sind nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in den meisten Fällen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Krankenhäuser, die in privater Rechtsform betrieben werden, unterfallen dieser Pflicht praktisch ausnahmslos. Kann diese gesetzliche Pflicht auch dadurch umgesetzt werden, dass ein externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter unter Vertrag genommen wird?
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Mittwoch, 7. Mai 2008

2: Pressemitteilungen

PROSOZ 14plus erhält Datenschutz-Gütesiegel – verantwortungsvoller Umgang mit Sozialdaten –

Auf der KOMCOM Süd in Karlsruhe übergab Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel heute die Urkunde des Datenschutz-Gütesiegels für das Jugendwesen-Fachverfahren PROSOZ 14plus an die PROSOZ Herten GmbH.

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Freitag, 18. April 2008

Audit: Stadt Flensburg

Prüfnummer: 22/2008
Befristet bis 18.04.2011

Anbindung des internen Netzes an andere Netzwerke

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Dienstag, 15. April 2008

Interview mit Ernst Eugen Becker, 1. Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins (1978-1992)

Ernst Eugen Becker war der erste Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein. In seine Amtszeit von 1978 bis 1992 fiel unter anderem die Barschel-Affäre. Herr Becker musste aus dem Nichts eine Datenschutzbehörde aufbauen und sich dabei sowohl gegen die Zweifel an der Sinnhaftigkeit seines Tuns wehren als auch praktikable Lösungen für ganz neue rechtliche Problemstellungen finden.

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Mittwoch, 6. Februar 2008

Datenschutz bei Suchmaschinen

von Thilo Weichert

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Montag, 4. Februar 2008

Suchmaschinen sind im Grunde unzulässig

Von Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig Holstein

Unbestreitbar ist, dass Suchmaschinen eine prima Sache sind, um im Internet gezielt nach Informationen zu suchen. Dass sich dahinter ein gewaltiges Datenschutzproblem verbirgt, ist bisher wenig ins Bewusstsein gedrungen. Dies dürfte zum einen an der Geheimpolitik vieler Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf die Verarbeitung der Nutzungsdaten liegen, allen voran Fastmonopolist Google. Dies liegt aber wohl auch daran, dass die Betroffenen von der zweckwidrigen Nutzung von Internet-Inhalten, z.B. durch Arbeitgeber im Rahmen von Einstellungsverfahren, regelmäßig nichts ahnen. Eine Analyse der Suchmaschinenpraxis zeigt, dass diese derzeit gegen grundlegende Datenschutznormen verstößt.

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Montag, 3. Dezember 2007

5: Stellungnahmen

Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken

Stellungnahme des ULD vom 03.12.2007 zum

Vorschlag für einen 
Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken

KOM(2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07, BR-Drs. 826/07

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Montag, 15. Oktober 2007

Verkettung digitaler Identitäten

Studie des ULD und der TU Dresden

Das gesamte gesellschaftliche Leben basiert auf Verkettung, also der Verbindung von Entitäten wie Subjekten und Objekten miteinander. Namen, die Personen zugeordnet werden, wie auch Bezeichner von Objekten bilden ein Bindeglied zwischen einer Zeichenkette und dem bezeichneten Subjekt bzw. Objekt. Mehrere Daten zu einem Subjekt (oder Objekt) lassen sich verketten und dadurch angerei­cherte Information liefern. Die Arbeit befasst sich mit tatsächlichen Verkettungen, Verkettbarkeit (d.h. der Möglichkeit von Verkettung) und der Unverkettbarkeit (d.h. der Unmöglichkeit von Verket­tung) in verschiedenen Facetten. Außerdem erörtert sie das Konzept des Entkettens zur Abtrennung von Einzeldaten aus bereits verketteten Informationen.