3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Privatsphäre in der globalen Informationsgesellschaft – Ist der Datenschutz noch zu retten?
Thilo Weichert
DAV-Forum Datenschutz am 27. Oktober 2010 in Berlin
Podiumsdiskussion: Datenschutz 2020 – Thesen
Thilo Weichert
DAV-Forum Datenschutz am 27. Oktober 2010 in Berlin
Podiumsdiskussion: Datenschutz 2020 – Thesen
AV-Forum Datenschutz am 27. Oktober 2010 in Berlin
Google Street View, Facebook, Prangerseiten im Internet, Videoportale, Suchmaschinen – der Datenschutz bei Internetveröffentlichungen ist zu einem öffentlichen Aufreger geworden. Nachdem der Bundesrat jüngst einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung von Geodaten im Internet eingebracht hatte, wurde am 20.09.2010 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein "Datenschutzgipfel" geleitet, auf dem die Internetwirtschaft von der Bundesregierung aufgefordert wurde, sich selbst Datenschutzregelungen aufzuerlegen. Für den 07.12.2010 wurde dann eine Gesetzesinitiative des Bundesinnenministeriums angekündigt. Anlässlich der Tagung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) „Privatsphäre in der globalen Informationsgesellschaft – Ist der Datenschutz noch zu retten?“ präsentiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, einen Gesetzesvorschlag für Vorschriften zum Datenschutz im Internet.
4-6/2008
Rezertifiziert am 18.10.2010
Befristet bis 18.10.2012
Erstzertifizierung am 24.06.2008
Infrastruktur-Lösung für den gesicherten Austausch von Abrechnungsdaten zwischen Leistungerbringern und Zahlungsstellen im Bereich der Krankenversicherungen.
PD. Dr. Kai von Lewinski ist Historiker und Jurist. Herr von Lewinski stellt das Datenschutzrecht in eine Tradition der Rechtsentwicklung und zeigt dabei zugleich, wie sehr das aktuelle Datenschutzrecht den "Geist der 70er Jahre" atmet.
Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defiziteauf. Es verstößt in einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts einer Vielzahl von Datenschutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und 2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab, Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken, also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.