Dienstag, 2. Juni 2015

Gütesiegel für en:key, Stand Mai 2015

Registernummer 3-5/2015

Zertifiziert am 02.06.2015
Befristet bis 02.06.2017

Batterielose Kombination aus Raumsensor und Reglerventil, die Nutzungsprofile zur Steuerung der Leistung von Heizungen erstellt und verwendet.

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Montag, 1. Juni 2015

2: Pressemitteilungen

Datenschutzbehörden fordern Nachbesserungen beim Anti-Doping-Gesetz

In einer ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme begründen die Datenschutzaufsichtsbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, weshalb sie den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes in der vorliegenden Form als verfassungswidrig ansehen. Mit dem Gesetz soll erstmals auch eine gesetzliche Grundlage für die informationellen Maßnahmen bei der Durchführung von Doping-Kontrollen in Deutschland geschaffen werden. 

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Donnerstag, 28. Mai 2015

5: Stellungnahmen

Stellungnahme vom 28. Mai 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BR-Drucksache 126/15)

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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Mittwoch, 20. Mai 2015

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen"

Der Vortrag des ULD-Leiters stellt auf dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern durchgeführten Symposium "Scoring - die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven" die gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe erstellte Studie vor.

Der Livestream und die Präsentationen des Symposiums stehen auf der Seite

www.bmjv.de/scoring2015

zur Verfügung.

Die Studie ist im Internet verfügbar.

 

Dienstag, 19. Mai 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
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Montag, 4. Mai 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: „Gesetz zur Verfassungsschutz-Kooperation ist massiv überarbeitungsbedürftig“

Nachdem sich die Bundesregierung im Dezember 2014 von der Innenministerkonfe-renz die grundsätzliche Zustimmung beschafft und einen Gesetzentwurf am 27.03.2015 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, plant sie anscheinend nun, ihr „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ im Schnelldurchgang zur Verabschiedung zu bringen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die aufzeigt, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung wegen gravierender Verstöße gegen die Verfassung so nicht verabschiedet werden darf.

Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die rechtlichen Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern bei den Ermittlungen gegen den NSU zu ziehen. Dabei greift der Entwurf aber nicht die wesentlichen Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verbesserung der Geheimdienstkontrolle auf; er macht nur begrenzt Vorschläge zur Kommunikationsverbesserung zwischen den Sicherheitsbehörden; zugleich werden nicht akzeptable Eingriffe beim Datenschutz vorgesehen.

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Montag, 27. April 2015

5: Stellungnahmen

ULD-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes, BR-Drs. 123/15

Das ULD nimmt zu einem Gesetzentwurf Stellung, der Lehren aus den Ermittlungspannen zum NSU zieht. Das ULD kritisiert die Regelungsvorschläge, die zusätzliche Datenverarbeitungsbefugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorsehen, wegen ihrer Unbestimmtheit und Unverhältnismäßigkeit und der Beeinträchtigung der Landesämter wegen einer Kompetenzzentralisierung beim BfV.
Freitag, 10. April 2015

Behandlung von Bürgereingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Für die Nennung von Namen und Adressen betroffener Bürger besteht im Planfeststellungsverfahren regelmäßig keine Berechtigung. Die Namen sind insbesondere nicht an Dritte weiterzureichen.

Bereits im 23. Tätigkeitsbericht (2001) hatte sich das ULD mit der Frage zu beschäftigen, wie mit den Namen von Personen in Planfeststellungsverfahren umzugehen ist. Damals war festzustellen, dass nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes in einem Planfeststellungsverfahren zwar Pläne öffentlich auszulegen sind, aus denen auch die betroffenen Grundstücke erkennbar sind, dies jedoch nicht bedeute, dass auch die Namen der betroffenen Grundstückseigentümer angegeben werden dürfen. Für eine solche Veröffentlichung personenbezogener Daten ist eine Befugnisgrundlage erforderlich, die nicht gegeben ist.

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Donnerstag, 9. April 2015

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Anforderungen an aktuelle IT-Systeme aus Sicht des Datenschutzes

Der Vortrag des ULD-Leiters vor Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte und Justizbehörden befasst sich mit den Anforderungen an Justiz-IT aus Sicht des Datenschutzes und der richterlichen Unabhängigkeit.

Donnerstag, 2. April 2015

Gütesiegel für Chronic Care Application CCA, Ver. 1.23

Registernummer 1-4/2015

Zertifiziert am 02.04.2015
Befristet bis 02.04.2017

Server-basierte Web-Anwendung zur Unterstützung der medizinischen Patientenversorgung bei chronischen Erkrankungen

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