Donnerstag, 2. Juni 2016

Gütesiegel für TeamDrive Version 3 (ehemals PrimeSharing TeamDrive)

2-3/2005

Rezertifiziert am 02.06.2016
Befristet bis 02.06.2018
Erstzertifizierung 14.03.2005

Kollaborationstool für den Zugriff mehrerer Benutzer auf einen verschlüsselten Datenbestand zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten. Die Zertifizierung betrifft die Versionen TeamDrive Free, TeamDrive Personal und TeamDrive Professional.

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Mittwoch, 1. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich    

Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.

Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.

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Freitag, 27. Mai 2016

Englische Übersetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgericht in Sachen Facebook-Fanpages verfügbar

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den am 25.02.2015 ergangenen Beschluss, mit dem das Bundesverwaltungsgericht Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat, ins Englische übersetzen lassen.

Federal administrative court rouling regarding Facebook fanpages

Ursprüngliche Presseerklärung mit Hintergründen und einer Stellungnahme zu dem Beschluss vom 25.02.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200
Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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Mittwoch, 25. Mai 2016

2: Pressemitteilungen

Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - jetzt Ärmel hochkrempeln und mit der Umsetzung starten

Heute, am 25. Mai 2016, beginnt die neue Ära im europäischen Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft. Sie wird mit ihren 99 Artikeln maßgeblich sein für die Datenschutzfragen in allen europäischen Mitgliedstaaten und damit einen Großteil des deutschen Datenschutzrechts ablösen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, d. h. ab dem 25. Mai 2018, wird die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten.

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Montag, 23. Mai 2016

Gütesiegel für Aktenvernichtungsverfahren Eiderheim

2-5/2016

Zertifiziert am 23.05.2016
Befristet bis 23.05.2018

Verfahren der Aktenvernichtung (Originalgröße / Papierform) sowohl mit Abholung von Transportbehältern, als auch Direktanlieferung durch den Kunden

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Mittwoch, 4. Mai 2016

Prüfen und Beraten mit dem SDM: Datenschutzmanagement

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Mittwoch, 4. Mai 2016

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz im täglichen Leben

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen zu "Datenschutz im täglichen Leben" auf Einladung des Gesprächskreises ILEX e.V. am 25.04.2016 in Kaltenkirchen

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Freitag, 15. April 2016

2: Pressemitteilungen

Video-Interviews mit Zeitzeugen der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaar blickt auf seine Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter zurück

Im Jahr 2016 beginnt eine neue Etappe im Datenschutz: Gestern hat das Europäische Parlament die Datenschutzreform mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Ab 2018 gelten damit die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa. Was dies genau für das allgemeine Datenschutzniveau und für die Rechte der Betroffenen bedeutet, wird in Deutschland auch davon abhängen, inwieweit die nationalen Spielräume genutzt werden und ob sich das Potenzial neuer Instrumente für einen besseren Datenschutz im europäischen Gefüge entfalten kann. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen im Sinne eines wirksamen Datenschutzes weiterentwickelt werden.

Für die Gestaltung der Zukunft ist ein Blick auf die Wurzeln des Datenschutzes und seine Geschichte hilfreich, um die Motivation für dieses Grundrecht und dessen Umsetzung in der Praxis noch besser zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen. In einer Rubrik „Datenschutz-Geschichte“ auf der Webseite des ULD kommen prominente Zeitzeugen zu Wort, die ausführlich aus ihrer jeweiligen Perspektive berichten. In dem nunmehr 17. Interview dieser Reihe wurde Peter Schaar befragt: Er übte das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 bis zum Ende des Jahres 2013 aus. In dem Video-Interview mit Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) blickt Peter Schaar auf die Höhen und Tiefen dieser zehn Jahre zurück.

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Dienstag, 12. April 2016

Interview mit Peter Schaar

Peter Schaar wurde 1954 in Berlin geboren und studierte Volkswirtschaftslehre. In den 80er und 90er Jahren arbeitete er beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und war u. a. dessen Stellvertreter. Von 2003 bis 2013 übte er das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus. In seine Amtszeit fielen u. a. die Diskussionen um das "Stopp-Schild" im Internet und Befugnisse von Sicherheitsbehörden, die Snowden-Enthüllungen und die Zunahme der Europabezüge auch im nationalen Datenschutz. So leitete er von 2004 bis 2008 die Artikel-29-Datenschutzgruppe.

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Mittwoch, 6. April 2016

2: Pressemitteilungen

Freischaltung der neuen Webseite des Virtuellen Datenschutzbüros

Heute, am 06.04.2016, wird die neue Webseite des Virtuellen Datenschutzbüros www.datenschutz.de freigeschaltet. Das Virtuelle Datenschutzbüro ist ein Informationsangebot der öffentlichen Datenschutzinstanzen, die dort als Projektpartner ihre Inhalte erschließbar machen. Allen Bürgerinnen und Bürgern im deutschsprachigen Raum soll das Virtuelle Datenschutzbüro als zentraler Einstiegspunkt für Informationen zum Thema Datenschutz dienen. Die neue Webseite zeichnet sich nicht nur durch eine umfassend überarbeitete, frische und nutzungsfreundlichere Gestaltung aus, sondern auch durch grundlegende konzeptionelle Neuerungen, die das Angebot auf leicht verständliche Informationen zum Datenschutz konzentrieren. Weiterhin ergänzen die aktuellen Nachrichten (News) zum Datenschutz das Angebot, die sich immer einer großen Nachfrage erfreuen.

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