Mittwoch, 22. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber gar nicht so einfach: E-Mails an den Richtigen versenden!

Wichtige Schreiben per E-Mail zu versenden, ist praktisch: Es geht schnell, und die Empfänger können die Daten im digitalen Format gleich weiterverarbeiten. Aber ist es auch sicher?

Werden E-Mails über das Internet versandt, sind sie nicht gegen ein Mitlesen geschützt. Um die Vertraulichkeit der Nachrichten zu gewährleisten, muss man sie verschlüsseln. Zumindest für Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sollte dies selbstverständlich sein. Achtung: Der Betreff der E-Mail und die Informationen über Sender und Empfänger sind trotzdem sichtbar.

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Donnerstag, 16. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

EU-Förderung für Forschungsprojekt zur werteorientierten Cybersicherheit

Digitalisierung bringt neben Vorteilen wie der besseren Zugänglichkeit von Informationen auch Risiken mit sich, zum Beispiel den möglichen Verlust von Privatsphäre. Um die technischen und ethischen Perspektiven der Digitalisierung zu erforschen, haben sich die Universität Hamburg (UHH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit neun anderen Institutionen aus sieben Ländern im Forschungsnetzwerk „Constructing an Alliance for Value-driven Cybersecurity“ (CANVAS) zusammengeschlossen. Das Projekt, das von der Europäischen Kommission und dem Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit einer Million Euro gefördert wird, ist auf drei Jahre angelegt und startet im September 2016.

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Donnerstag, 2. Juni 2016

Gütesiegel für TeamDrive Version 3 (ehemals PrimeSharing TeamDrive)

2-3/2005

Rezertifiziert am 02.06.2016
Befristet bis 02.06.2018
Erstzertifizierung 14.03.2005

Kollaborationstool für den Zugriff mehrerer Benutzer auf einen verschlüsselten Datenbestand zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten. Die Zertifizierung betrifft die Versionen TeamDrive Free, TeamDrive Personal und TeamDrive Professional.

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Mittwoch, 1. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich    

Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.

Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.

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Freitag, 27. Mai 2016

Englische Übersetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgericht in Sachen Facebook-Fanpages verfügbar

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den am 25.02.2015 ergangenen Beschluss, mit dem das Bundesverwaltungsgericht Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat, ins Englische übersetzen lassen.

Federal administrative court rouling regarding Facebook fanpages

Ursprüngliche Presseerklärung mit Hintergründen und einer Stellungnahme zu dem Beschluss vom 25.02.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200
Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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Mittwoch, 25. Mai 2016

2: Pressemitteilungen

Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - jetzt Ärmel hochkrempeln und mit der Umsetzung starten

Heute, am 25. Mai 2016, beginnt die neue Ära im europäischen Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft. Sie wird mit ihren 99 Artikeln maßgeblich sein für die Datenschutzfragen in allen europäischen Mitgliedstaaten und damit einen Großteil des deutschen Datenschutzrechts ablösen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, d. h. ab dem 25. Mai 2018, wird die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten.

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Montag, 23. Mai 2016

Gütesiegel für Aktenvernichtungsverfahren Eiderheim

2-5/2016

Zertifiziert am 23.05.2016
Befristet bis 23.05.2018

Verfahren der Aktenvernichtung (Originalgröße / Papierform) sowohl mit Abholung von Transportbehältern, als auch Direktanlieferung durch den Kunden

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Mittwoch, 4. Mai 2016

Prüfen und Beraten mit dem SDM: Datenschutzmanagement

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Mittwoch, 4. Mai 2016

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz im täglichen Leben

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen zu "Datenschutz im täglichen Leben" auf Einladung des Gesprächskreises ILEX e.V. am 25.04.2016 in Kaltenkirchen

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Freitag, 15. April 2016

2: Pressemitteilungen

Video-Interviews mit Zeitzeugen der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaar blickt auf seine Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter zurück

Im Jahr 2016 beginnt eine neue Etappe im Datenschutz: Gestern hat das Europäische Parlament die Datenschutzreform mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Ab 2018 gelten damit die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa. Was dies genau für das allgemeine Datenschutzniveau und für die Rechte der Betroffenen bedeutet, wird in Deutschland auch davon abhängen, inwieweit die nationalen Spielräume genutzt werden und ob sich das Potenzial neuer Instrumente für einen besseren Datenschutz im europäischen Gefüge entfalten kann. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen im Sinne eines wirksamen Datenschutzes weiterentwickelt werden.

Für die Gestaltung der Zukunft ist ein Blick auf die Wurzeln des Datenschutzes und seine Geschichte hilfreich, um die Motivation für dieses Grundrecht und dessen Umsetzung in der Praxis noch besser zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen. In einer Rubrik „Datenschutz-Geschichte“ auf der Webseite des ULD kommen prominente Zeitzeugen zu Wort, die ausführlich aus ihrer jeweiligen Perspektive berichten. In dem nunmehr 17. Interview dieser Reihe wurde Peter Schaar befragt: Er übte das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 bis zum Ende des Jahres 2013 aus. In dem Video-Interview mit Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) blickt Peter Schaar auf die Höhen und Tiefen dieser zehn Jahre zurück.

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