Englische Übersetzung des SDM-Methodik-Handbuchs V1.0
Das 52-Seiten umfassende SDM-Handbuch (V1.0) liegt in einer Englisch-Übersetzung vor: SDM-Methodology_V1.0.pdf
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Andreas Schurig wurde 1958 in Dresden geboren und studierte zunächst Mathematik, dann Theologie. Herr Schurig war Mitbegründer der SPD in der DDR in Leipzig. Seit 1993 Mitarbeiter der Datenschutz-Aufsicht, leitet Herr Schurig seit 2004 als Landesdatenschutzbeauftragter die Behörde. Im Interview werden u.a. die Anfänge des Datenschutzes in Sachsen sowie die Diskussionen um Schutzziele des Datenschutzes der ersten Generation angesprochen. Ein besonderer Höhepunkt des Gesprächs sind theologische Aspekte des Datenschutzes.
11-12/2007
Rezertifiziert am 27.02.2017
Befristet bis 27.02.2019
Erstzertifizierung17.12.2007
Module:
Stellenplan, Stellenbeschreibung, Geschäftsverteilungsplan, Organigramm, Produktkatalog, Bewerberverwaltung, Zugriffsrechte, Nutzerverwaltung, Datenschnittstelle, PermisExport, Personalkostenplanung, Personalmanagement, Frauenförderplan, Fortbildung, Dokumentenverwaltung, Listengenerator, Terminüberwachung, Protokollierung, Personalaktenlöschung
Unterstützung von Kommunen und öffentlichen Stellen in den Bereichen Personalwesen, Zentrale Verwaltung und Organisation
01-02/2017
Zertifiziert am: 22.02.2017
Befristet bis: 22.02.2019
Universelle Videomanagementsoftware zur Übertragung, Anzeige, Auswertung und Archivierung von Videobildern und zugehörigen Metadaten sowie zur Steuerung der Videotechnik wie z.B. Kameras, Encoder und Schaltkontakten eines digital vernetzten CCTV-Systems.
Jedes Jahr findet am 7. Februar der „Safer Internet Day“ statt – eine gute Gelegenheit, um im Selbstcheck zu überprüfen, wie es um die Internet-Sicherheit im eigenen Bereich bestellt ist. Dieses Jahr lautet das Motto „Sei der Wandel – Gemeinsam für ein besseres Internet“ („Be the change: unite for a better internet“).
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht werden soll. Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue EU-Datenschutzrecht, bestehend aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Datenschutz-Richtlinie im Bereich Justiz und Inneres. Die Mitgliedstaaten haben bis Mai 2018 ihr nationales Datenschutzrecht an die Verordnung anzupassen und die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Der Begriff „Cloud“ ist mittlerweile in der Schule angekommen. „Bildungs-Clouds“, also automatisierte Verfahren – auch IT-Verfahren genannt – sollen den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften digitale Lerninhalte zur Verfügung stellen, dienen als Dateiablagen, haben Kalenderfunktionen usw. Die Funktionalitäten sind von IT-Verfahren zu IT-Verfahren zwar sehr unterschiedlich, werden aber in der Regel als „Cloud“ tituliert. Eine „Cloud“ verbirgt sich aber oft auch hinter als "Lernplattform" oder "Informationsplattform" bezeichneten Anwendungen, wie z. B. bettermarks oder SchulCommSy.
Stichtag 25. Mai 2018 – dann wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen. Die Diskussionen über die rechtlichen Änderungen auf Bundesebene sind in vollem Gange. Die europäische Datenschutzreform wird ebenfalls Auswirkungen auf Landesebene haben.
Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, rät: „Jetzt – im Jahr 2017 – ist die beste Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, die die europäische Datenschutzreform mit sich bringt. Dies betrifft alle, die im Unternehmen oder in der Verwaltung als betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig sind oder die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Prozesse und Systeme der Datenverarbeitung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, ist im Mai 2018 gut aufgestellt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung zeigt es: Wer auf Datenschutzkenntnisse in Recht und Technik setzt, ist für die Neuerungen gut aufgestellt.