Mittwoch, 1. Februar 2017

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz im täglichen Leben

Begleitende Vortragsfolien
Begleitende Vortragsfolien
Vortrag von Marit Hansen in Quickborn.
Mittwoch, 1. Februar 2017

2: Pressemitteilungen

Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz verspielt Chance auf besseren Datenschutz!

Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht werden soll. Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue EU-Datenschutzrecht, bestehend aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Datenschutz-Richtlinie im Bereich Justiz und Inneres. Die Mitgliedstaaten haben bis Mai 2018 ihr nationales Datenschutzrecht an die Verordnung anzupassen und die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Mittwoch, 25. Januar 2017

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Observations & Hopes regarding the General Data Protection Regulation

Begleitende Vortragsfolien
Begleitende Vortragsfolien

Vortrag von Marit Hansen auf der Konferenz
"Computers, Privacy & Data Protection (CPDP) 2017: The Age of Intelligent Machines" in Brüssel

Dienstag, 17. Januar 2017

Was ist eigentlich unter dem Begriff „Bildungs-Cloud“ zu verstehen?

Der Begriff „Cloud“ ist mittlerweile in der Schule angekommen. „Bildungs-Clouds“, also automatisierte Verfahren – auch IT-Verfahren genannt – sollen den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften digitale Lerninhalte zur Verfügung stellen, dienen als Dateiablagen, haben Kalenderfunktionen usw. Die Funktionalitäten sind von IT-Verfahren zu IT-Verfahren zwar sehr unterschiedlich, werden aber in der Regel als „Cloud“ tituliert. Eine „Cloud“ verbirgt sich aber oft auch hinter als "Lernplattform" oder "Informationsplattform" bezeichneten Anwendungen, wie z. B. bettermarks oder SchulCommSy.

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Montag, 16. Januar 2017

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Know-how wird immer wichtiger – Jahresprogramm 2017 der DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein

Stichtag 25. Mai 2018 – dann wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen. Die Diskussionen über die rechtlichen Änderungen auf Bundesebene sind in vollem Gange. Die europäische Datenschutzreform wird ebenfalls Auswirkungen auf Landesebene haben.

Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, rät: „Jetzt – im Jahr 2017 – ist die beste Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, die die europäische Datenschutzreform mit sich bringt. Dies betrifft alle, die im Unternehmen oder in der Verwaltung als betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig sind oder die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Prozesse und Systeme der Datenverarbeitung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, ist im Mai 2018 gut aufgestellt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung zeigt es: Wer auf Datenschutzkenntnisse in Recht und Technik setzt, ist für die Neuerungen gut aufgestellt.

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Freitag, 30. Dezember 2016

2: Pressemitteilungen

Das Datenschutzjahr 2016: ein Rückblick

Wer die Zukunft gestalten will, muss auch in die Vergangenheit blicken:
Was hat das Jahr 2016 für den Datenschutz gebracht? Was erwartet uns im neuen Jahr?

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Freitag, 30. Dezember 2016

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Das Datenschutzrecht schützt nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Einzelpersonen. Auf das Datenschutzrecht können sich öffentliche Stellen (Behörden, andere öffentliche Stellen (hierzu gehören auch die Schulen)) und Firmen (nicht-öffentliche Stellen) nicht berufen, wenn es um die eigenen Belange dieser Stellen geht.

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Mittwoch, 7. Dezember 2016

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Anforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung - Impuls

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein,

auf dem Workshop "Sichere und datenschutzfreundliche Technik" beim Digital Society Institute (DSI) der European School of Management and Technology (ESMT) in Berlin

"Anforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung - Impuls" vollständig lesen
Dienstag, 6. Dezember 2016

Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum – Tipps gegen Datenschutzrisiken bei Weihnachtsgeschenken

Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs. Ein Grund für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Hinweise zu geben.

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Dienstag, 6. Dezember 2016

Vernetztes Spielzeug: Wer hört mit im Kinderzimmer

Auch vermeintlich harmlose Spielzeuge wie elektronische Puppen, Klemmbausteine (z. B. Lego) und Fußbälle sind nicht immer unproblematisch. Durch Presseberichte bekannt sind Puppen mit Sprachaufzeichnung, mit denen Eltern erfahren, was ihre Kinder der Puppe anvertrauen. Schon hier sollte man sich fragen, ob es für die Entwicklung von Kindern förderlich ist, wenn die Eltern immer alles wissen. Doch es bleibt nicht bei den Eltern: Dass die Puppe auch im Kindergarten ungefragt ausplaudert, was ihr anvertraut wurde, lässt sich vielleicht noch verhindern – die Puppe bleibt eben zu Hause. Dass aber die Sprachdaten per WLAN zu einem Cloud-Dienstleister übertragen und dort analysiert werden, kann nicht mehr unterbunden werden.

Auch bei anderen Spielzeugen wie programmierbaren Robotern ist darauf zu achten, dass sie nur eigenen Befehlen gehorchen. Da ihre technische Kapazität sich durchaus mit der von Smartphones und älteren PCs vergleichen lässt, können sie ein lohnendes Angriffsziel sein. Es wurde bereits beobachtet, wie Lego-Steuerungen zu einem Botnetz umfunktioniert werden sollten. Vorsicht ist also geboten, wenn den Geräten per WLAN ein unbeschränkter Internetzugriff ermöglicht wird – einen PC lässt man schließlich auch nicht mehr ohne Virenschutz und regelmäßige Sicherheits-Updates ins Internet.

Zahlreiche elektronische Spielzeuge lassen sich heutzutage per App steuern. Den Nutzern muss klar sein, dass die Daten in den meisten Fällen nicht nur auf der App des Smartphones oder Tablets landen, sondern auch in der Cloud des Herstellers. Und auch wenn die Statistiken über Schussstärke bei einem Fußball gerne mit Freunden geteilt werden, geht die Trainingshäufigkeit und die sekundengenaue Uhrzeit des letzten Schusses den Hersteller nichts an, oder?

Hintergrundartikel:

01/2016: heise.de:
Analysiert: Lego Mindstorms für Cyber-Angriffe missbraucht