3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
DiWo: Lernt KI noch Datenschutz - Folien

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
ist am 14. und 15. Mai 2024 zur 107. Sitzung in Bremerhaven zusammengekommen. In intensiven Diskussionen wurden zahlreiche Datenschutzfragen erörtert, beispielsweise zu den Themen Regelungslücken im Umgang mit Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern,
Anforderungen an die Sekundärnutzung genetischer Daten sowie zur Weiterentwicklung des
Standard-Datenschutzmodells.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird am 14. und 15. Mai 2024 in Bremerhaven zum 107. Mal tagen. Den Vorsitz der Konferenz teilen sich in diesem Jahr die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, nachdem die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, den Konferenzvorsitz aufgrund ihrer Wahl zur Präsidentin des Bremer Rechnungshofs nicht mehr ausüben konnte. „So ein spontaner Vorsitzwechsel ist keine Routine für die Datenschutzkonferenz. Doch auch dies haben wir professionell gelöst“, so Hansen.
Im März 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz angenommen. Nach Inkrafttreten der KI‐VO muss in Deutschland innerhalb von 12 Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Es besteht Handlungsbedarf für die Gesetzgeber in Bund und Ländern: Wer soll die Aufsicht wahrnehmen?
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutzrechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Im Sinne einer Checkliste dient das Papier als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt – und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit. Eine Besonderheit im Berichtsjahr: Die schleswig-holsteinische Behörde hatte den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz übernommen und war Sprecherin für die gemeinsamen Themen der Datenschutzaufsichtsbehörden – mit großem Erfolg.
➡️ [ausgebucht]
zur Anmeldung
Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl und unseres Tätigkeitsschwerpunktes sind derzeit nur Anmeldungen aus Schleswig-Holstein möglich.
Sie kommen von Außerhalb Schleswig-Holsteins? Dann lassen Sie sich gerne auf die Warteliste für "Restplätze" setzen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an akademie@datenschutzzentrum.de.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Leitung des Datenschutzmanagements, Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter bei DSFA-Projekten, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche, Juristinnen und Juristen, IT-Administrator*innen
Voraussetzung für den Kurs: Eine grobe Orientierung im Datenschutzrecht und Erfahrung mit Herausforderungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen sollten vorliegen.
Termin
Dienstag, 21.05.2024 - Mittwoch, 22.05.2024
Dauer
Beginn am ersten Tag: 10:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:00 Uhr
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.
Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es ist eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Am 29. Januar 2024 findet der alljährliche Europäische Datenschutztag in Berlin in der Landesvertretung Schleswig-Holstein statt. Ausgerichtet wird die Veranstaltung dieses Mal von Schleswig-Holstein als Vorsitz 2023 der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).
➡️ – Ausgebucht –
Zielgruppe
Behördliche Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und Beschäftigte in Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.
Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht sind erwünscht.Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Behörden.
Termin
Dienstag 13.02.2024 - Donnerstag 15.02.2024
Dauer
Beginn am ersten Tag: 10:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:30 Uhr