Fachveranstaltung: Wie Behörden mit Anträgen nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) umgehen müssen – Grundlagen und Aktuelles
Themen
- Idee der Informationsfreiheit
- Einführung in die Informationsfreiheitsrechte in Deutschland
- Informationspflichtige Stellen nach dem IZG-SH
- Pflichten für öffentliche Stellen (inkl. Fristen) nach dem IZG-SH
- Umgang mit verschiedenen Formen der Antragsstellung (u.a. anonyme Antragsstellung, Nutzung von www.fragdenstaat.de)
- Form der Antwort (Bescheid) durch öffentliche Stellen
- Aufgaben des ULD nach dem IZG-SH
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Einbindung des ULD
- Besonderheiten für Umweltinformationen
- Schutz entgegenstehender öffentlicher Interessen (Vertraulichkeit, Missbrauch, etc.)
- Schutz entgegenstehender privater Interessen (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.)
- Fragen und Diskussion
Zielgruppen
Die Veranstaltung richtet sich an Behörden und andere (öffentliche) Stellen, die unter den Anwendungsbereich des IZG-SH fallen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, allerdings ist es hilfreich, wenn die Grundstruktur des IZG-SH bereits bekannt ist. Das Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung des Verständnisses der aktuellen Fragen rund um das IZG-SH und ggfs. die Diskussion aktueller Problemstellungen in der Praxis.
Wann und wo?
Aufgrund der hohen Nachfrage ist der 26. Februar 2026 bereits ausgebucht.
Melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bitte trotzdem unter veranstaltung@datenschutzzentrum.de; wir informieren Sie, sobald wir einen Zusatztermin anbieten können.
Donnerstag, 26. Februar 2026
10:00 - 12:00 Uhr, Eintritt ab 9:30 Uhr
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Die Veranstaltung ist kostenfrei, das Parken ist im naheliegenden ZOB-Parkhaus möglich.
Anmeldung und Kontakt
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an der Veranstaltung haben, senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail an veranstaltung@datenschutzzentrum.de.
Bei Fragen zur Veranstaltung, den Themen oder allgemeinen Fragestellungen das IZG-SH betreffend können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431 988-1398
Ansprechperson im Haus: Herr Krasemann
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Weitere Informationen
Falls Sie Interesse an unserer Broschüre "Informationszugangsgesetz für das Land
Schleswig-Holstein (IZG)" haben, in der auch der Gesetzestext des IZG-SH enthalten ist, melden
Sie sich gerne bei uld14@datenschutzzentrum.de.
Besuchen Sie für Aktuelles aus der Welt der Informationsfreiheit auch gerne unsere Seite "Informationsfreiheit".



