Dienstag, 25. Juni 2019

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Ermittlungen eingestellt: Vorwürfe ausgeräumt

Pressemitteilung im PDF-Format
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Seit 20 Jahren werden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Forschungsprojekte für einen besseren Datenschutz durchgeführt. Dieser Bereich finanziert sich über Fördermittel, die beispielsweise von Bundesministerien oder der EU für solche Zwecke bereitgestellt werden.

Ende 2015 fand im ULD eine Durchsuchung statt, weil die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Leiterin des ULD, Frau Marit Hansen, eingeleitet hatte. Auslöser des Verfahrens war ein ehemaliger Mitarbeiter, dessen Anstellung im Streit endete und der auch eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem ULD führte. Bei seinem Weggang hatte der Ex-Mitarbeiter einem Bekannten in der Staatsanwaltschaft Kiel seine Strafanzeige übergeben, in der er behauptete, im Projektbereich des ULD würde vorsätzlich fehlerhaft abgerechnet.

Diese Behauptung wies Hansen damals sofort zurück: Schließlich lassen die verschiedenen Fördermittelgeber wie die Bundesministerien oder die EU seit vielen Jahren die Projektabrechnungen immer wieder überprüfen. Auch nach der Durchsuchung wurde die Förderung bestehender Projekte fortgesetzt, und auch neue geförderte Projekte konnten begonnen werden. Jetzt kommt auch die Staatsanwaltschaft Kiel zum Ergebnis, dass das Ermittlungsverfahren einzustellen ist.

Hansen kommentiert dies: „Es freut mich, dass dieses langwierige Verfahren zu Ende geht. Jeden konkreten Vorwurf, der mir genannt wurde, konnten wir schnell aufklären – die Behauptungen des Ex-Mitarbeiters waren aus der Luft gegriffen. Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen sehr viel Zeit gelassen: mehr als dreieinhalb Jahre! Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Ich habe immer wieder darum gebeten, dass die Ermittlungen vorangebracht werden. Vier Verzögerungsrügen habe ich eingereicht, doch jedes Mal blieben sie ohne Antwort und vor allem anscheinend ohne Effekt.“

Die lange Zeitdauer resultiert nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem aus drei Wechseln in den Zuständigkeiten und weiteren Verzögerungen aufseiten der Ermittlungsbehörden. Hansen hatte mehrfach vergeblich darum gebeten, Sachverstand zu konkreten Fragen im Förderrecht einzubeziehen, beispielsweise von öffentlichen Stellen wie dem Landesrechnungshof oder von Experten, für die eine Beurteilung der Abrechnungen Routine gewesen wäre. Zahlreiche Pleiten und Pannen begleiteten das Ermittlungsverfahren.

Hansen bewertet den Verfahrensablauf kritisch: „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass wichtige Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens keinen angemessenen Stellenwert erhalten haben. Dazu hätte gehört, das Verfahren zielführend voranzubringen und Verzögerungen zu vermeiden. Auch hätte ich mehr Informationen über konkrete Vorwürfe erwartet, da ansonsten eine Stellungnahme zur Sache gar nicht möglich ist. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Einleitung des Strafverfahrens die falschen Förderbedingungen – nämlich diejenigen für private Unternehmen – zu Grunde gelegt und auf dieser fehlerhaften Grundlage Ende 2015 einen Anfangsverdacht angenommen. Auch die damalige Durchsuchung in meiner Dienststelle halte ich für unverhältnismäßig: Schließlich basiert jede Abrechnung von Fördermitteln auf überprüfbaren Belegen, in die die Staatsanwaltschaft auch ohne Razzia hätte Einsicht nehmen können. Die beschlagnahmten Daten müssen jetzt umgehend zurückgegeben und bei den Ermittlungsbehörden rückstandsfrei gelöscht werden.“

Gegen den ehemaligen Mitarbeiter hat Hansen Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt: „Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige, die sie über die letzten Jahre zurückgestellt hat, nun zügig bearbeitet.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de