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Dienstag, 18. Oktober 2016

Gütesiegel für teamplay, Stand 06.10.2016

4-10/2016

Zertifiziert am 07.10.2016
Befristet bis 07.10.2018

Onlinebasierende Plattform zur Vernetzung medizinischer, bildgebender Systeme zur Optimierung der Geräteauslastungen und Strahlendosis

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Montag, 19. September 2016

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel

Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.

In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.

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Montag, 19. September 2016

Datenschutz neu denken! Werkzeuge für einen besseren Datenschutz

Sommerakademie 2016 - Begrüßungsrede Marit Hansen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Datenschutz-Interessierte,

als wir vor einem Jahr begannen, die Sommerakademie 2016 zu planen, war die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schon in Sicht, aber ob und wann sie beschlossen würde und was genau der Inhalt wäre, war unbekannt. Die Väter und Mütter der Grundverordnung hatten sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt:

 
  1. Harmonisierung, d.h. Datenschutz auf einem einheitlichen Niveau in der ganzen EU
    und damit auch mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
  2. Modernisierung des Datenschutzes aufgrund der Risiken, die der technische Fortschritt mit sich bringt,
  3. effektivere Möglichkeiten der Rechtewahrnehmung für die Betroffenen.
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Mittwoch, 10. August 2016

Gütesiegel für Verfahrensregister, Version 1.0 (2014)

05-9/2006

Rezertifiziert am 10.08.2016
Befristet bis 10.08.2018
Erstzertifizierung am 06.09.2006

Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung und Verwaltung eines Verfahrensregisters

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Donnerstag, 16. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

EU-Förderung für Forschungsprojekt zur werteorientierten Cybersicherheit

Digitalisierung bringt neben Vorteilen wie der besseren Zugänglichkeit von Informationen auch Risiken mit sich, zum Beispiel den möglichen Verlust von Privatsphäre. Um die technischen und ethischen Perspektiven der Digitalisierung zu erforschen, haben sich die Universität Hamburg (UHH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit neun anderen Institutionen aus sieben Ländern im Forschungsnetzwerk „Constructing an Alliance for Value-driven Cybersecurity“ (CANVAS) zusammengeschlossen. Das Projekt, das von der Europäischen Kommission und dem Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit einer Million Euro gefördert wird, ist auf drei Jahre angelegt und startet im September 2016.

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Mittwoch, 1. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich    

Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.

Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.

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Mittwoch, 4. Mai 2016

Prüfen und Beraten mit dem SDM: Datenschutzmanagement

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Sonntag, 21. Februar 2016

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen

Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.

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Freitag, 27. November 2015

2: Pressemitteilungen

Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung – mit Datensparsamkeit UND digitaler Souveränität

Heute wird auf der Konferenz „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ in Berlin diskutiert, welche Rolle Datenschutz in unserer Gesellschaft spielen soll und wie die informationelle Selbstbestimmung künftig funktionieren wird. Ausrichter der zweitägigen Veranstaltung ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte „Forum Privatheit – Selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“, in dem sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aktiv beteiligt. Die Leiterin des ULD, Marit Hansen, wird in diesem Rahmen am Nachmittag an einer Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft teilnehmen.

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Mittwoch, 14. Oktober 2015

Positionspapier des ULD zum Safe-Harbor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Oktober 2015, C-362/14

Dieses Positionspapier richtet sich an nichtöffentliche und öffentliche Stellen in ihrer Funktion als verantwortliche Stellen für Datenverarbeitungen (§ 3 Abs. 7 BDSG/§ 2 Abs. 3 LDSG) und soll verdeutlichen, welche Folgen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein aus dem „Safe-Harbor-Urteil“ des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06.10.2015, C-362/14, zieht.

Zunächst wird dargestellt, welche Aussagen der EuGH in seinem Urteil getroffen bzw. nicht getroffen hat (1). Das Positionspapier nimmt danach Stellung zu der Frage, welche Handlungsoptionen nach dem Urteil für die EU-Kommission bestehen (2), auf Basis welcher Rechtsgrundlagen eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA noch in Betracht kommt bzw. nicht mehr zulässig ist (3) und wie mit den Standardvertragsklauseln umzugehen ist (4). Schließlich wird dargestellt, welche Auswirkungen die gerichtliche Entscheidung – soweit dies derzeit absehbar ist – auf die Prüftätigkeit des ULD hat (5).

 

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