Informationen für Hersteller

ACHTUNG: Ab dem 25. Mai 2018 können aufgrund der veränderten Rechtslage das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein und das Audit-Verfahren in der bisherigen Form nicht mehr angeboten werden. Für Organisationen in Schleswig-Holstein planen wir zeitnah, Zertifizierungen nach Datenschutz-Grundverordnung anzubieten. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie hieran Interesse haben. Die genauen Verfahren, Kriterien und Gebühren werden wir demnächst hier veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass alle bisher erteilten Zertifizierungen (Datenschutz-Gütesiegel und Audit) des ULD auf der Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 bzw. vor Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung beruhten.

 


 

Das ULD stellt den Sachverständigen und sachverständigen Prüfstellen sowie interessierten Herstellern und Vertriebsfirmen verschiedene Unterlagen zur Produktzertifizierung zur Verfügung. Diese Unterlagen sind die Basis der Zertifizierung und gleichzeitig - wie das Rechtsgebiet Datenschutzrecht und die Informationstechnologie - dynamisch. Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge sind willkommen.

Ausführliche Informationen für Hersteller:

Unterlagen und Formulare:

Gütesiegelverordnung nach § 4 Abs. 2 LDSG

Die Landesverordnung regelt die Vergabe von Gütesiegeln für IT-Produkte durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Gebührensatzung des ULD SH

Die Satzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz über die Leistungen der Anstalt und die Erhebung von Entgelten (ULD-Benutzungs- und Entgeltsatzung) regelt die Gebührenerhebung im Rahmen der Anerkennung von Sachverständigen und der Vergabe von Gütesiegeln für IT-Produkte durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Prüfschema

Das Prüfschema für die Erstellung des Sachverständigengutachtens. Um dieses als Muster zu verwenden steht das Prüfschema auch als RTF-Datei zur Verfügung.

Anforderungskatalog

Der Anforderungskatalog stellt beispielhaft Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen sowie Fragestellungen nach wichtigen Rechtsnormen dar, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind. Er gibt eine Mustergliederung für die Untersuchung von Anforderungen vor. Das ULD hat außerdem Hinweise zum Anforderungskatalog erstellt (bezogen auf eine ältere Version des Anforderungskatalogs).

Produktdokumentation

Hier finden Firmen und Sachverständige Informationen zu den Anforderungen an Dokumente, die Eigenschaften, Schwachstellen, technisch-organisatorische Einsatzbedingungen usw. des Produkts beschreiben und offenlegen und damit Transparenz und Benutzerfreundlichkeit für den Anwender gewährleisten. Einige Dokumente werden vom ULD als Teile des Produkts definiert und unterliegen damit auch der Begutachtung.

Erläuterungen zum Rezertifizierungsverfahren

Die Laufzeit vergebener Gütesiegel ist auf zwei Jahre befristet. In diesen Erläuterungen finden Hersteller und Sachverständige Hinweis zum Verfahren der Rezertifizierung nach zwei Jahren, zur Gültigkeit des Siegels beim Vertrieb veränderter Produkte innerhalb der regulären Laufzeit sowie zur Vorbereitung des Rezertifizierungsverfahren, damit dieses kostengünstig und schnell erfolgen kann.