Donnerstag, 17. Mai 2018

Gütesiegel für RED Medical, Stand November 2016

05-07/2013

Rezertifiziert am: 17.05.2018
Befristet bis: 17.05.2020
Erstzertifizierung am 11.07.2013

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von medizinischen Patientendaten zur Unterstützung von ärztlichen Anamnesen, Diagnosen und Therapien

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Freitag, 16. März 2018

Hinweise zur Videoprotokollierung von administrativen Tätigkeiten bei Verarbeitungen personenbezogener Daten

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert in Artikel 5, dass Verantwortliche nicht nur die Grundsätze der Datenverarbeitung (Artikel 5 Abs.1) einhalten, sondern die Einhaltung auch nachweisen können müssen (Artikel 5 Abs. 2, „Rechenschaftspflicht“).

„Verantwortlicher“ ist nach Artikel 4 Nr. 7 (DSGVO) „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.

Die Nachweispflicht erstreckt sich auch auf die Umsetzung technisch-organisatorischer Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen (Artikel 24 Abs. 1). Bedient sich ein Verantwortlicher eines Auftragsverarbeiters (Artikel 4 Nr. 8), so bleibt er für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich (Artikel 28); der Auftragsverarbeiter hat entsprechende Informationen zuzuliefern. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Verarbeitung nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers erfolgt (Artikel 28 Abs. 3 lit 3).

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Dienstag, 13. März 2018

Ratsinformationssysteme und mobile Datenverarbeitung durch kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

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Ratsinformationssysteme

Ein Ratsinformationssystem ist ein IT-gestütztes Informations- und Dokumentenmanagementsystem, dass die Gremienarbeit in Kommunen unterstützt. Es hilft den politischen Gremien und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Gleichzeitig erleichtert es der Verwaltung die Vorbereitung und Unterstützung der Arbeit der Gremien. Typischerweise orga­nisiert ein Ratsinformationssystem einen Workflow für die Informationen, die für die kom­munalen Gremien von Belang sind. So bereitet die Verwaltung die Sitzung vor (Aufstellung der Tagesordnung, Versand von Einladungen etc.) und hinterlegt die benötigten Unterlagen und Informationen im System; teilweise tun dies Mandatsträgerinnen, Mandatsträger und Fraktionen auch selbst. Vor, während und nach der Sitzung greifen die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf die Unterlagen zu. Mit Hilfe des Systems wird nach der Sitzung das Protokoll erstellt und verteilt. Die Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung können im Internet veröffentlicht werden. Schließlich kann das System dazu genutzt werden, die Umsetzung der Beschlüsse zu überwachen.

Zu den mithilfe eines Ratsinformationssystems verarbeiteten Informationen gehören regelmäßig auch personenbezogene Daten. Dies sind einerseits Daten in Dokumenten mit personenbezogenen Inhalten, andererseits – unabhängig vom Inhalt der Dokumente – Daten über die Nutzenden (Protokolldaten beim Log-In, Abrufe, Webstatistiken). Bei der Datenverarbeitung sind die Vorgaben zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen nach den Datenschutzgesetzen zu beachten. Bevor konkrete technisch-organisatorische Hinweise zur Konfiguration von Ratsinformationssystemen gegeben werden können, ist festzustellen, wer in den verschiedenen Konstellationen die Ver­ant­wortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten trägt.

Die grundsätzlichen Anforderungen an ein Ratsinformationssystem hinsichtlich Benutzerauthentifizierung, rollenbasierter Zugriffsrechte, sicherer Übertragung von Daten und datenschutzkonformem Speichern sowie an Anwendungssoftware für Computer oder mobile Geräte sind dementsprechend hoch und müssen je nach Nutzungsszenario ergänzt werden. Die eingesetzte Software muss dafür ausgelegt sein, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu genügen und die Rechte von betroffenen Personen zu schützen.

 

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Sonntag, 12. November 2017

Daten verschlüsselt übertragen - aber wie?

Es ist nicht ganz einfach, Inhalte so im Netz zu übertragen, dass Dritte nicht hineinsehen können. Beim E-Mail-Verkehr können die Mail-Anbieter von Absender und Empfänger prinzipbedingt mitlesen, bei Cloudspeicherdiensten der jeweilige Cloud-Betreiber.

Wer privat kommunizieren möchte, ist daher oft auf Hilfsmittel angewiesen.

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Sonntag, 12. November 2017

Hinweise zur Passwort-Erstellung

Passworte sind für die meisten Nutzer eine lästige Angelegenheit: Überall werden sie benötigt, nirgends sollen sie sich gleichen, und möglichst kompliziert sollen sie auch sein.

Das stimmt zwar, aber viele Tipps, die zur Erstellung "sicherer" Passworte gegeben werden, sind unsinnig.

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Sonntag, 12. November 2017

Symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung

Grundsätzlich geht es bei einer Verschlüsselung darum, Daten unter Zuhilfenahme eines sog. Schlüssels in einen Geheimtext (Chiffrat) zu überführen, der sich ohne Kenntnis eines bestimmten Schlüssels nicht mehr (oder nur unter sehr großem Aufwand) zurückwandeln lässt. Dabei unterscheidet man zwei Arten, die sich aus Anwendersicht vor allem in der Handhabung der Schlüssel unterscheiden: Symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung. Beide Varianten haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und eigenen sich deshalb jeweils für bestimmte Einsatzgebiete.

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Mittwoch, 1. März 2017

Englische Übersetzung des SDM-Methodik-Handbuchs V1.0


 

Das 52-Seiten umfassende SDM-Handbuch (V1.0) liegt in einer Englisch-Übersetzung vor: SDM-Methodology_V1.0.pdf

Freitag, 30. Dezember 2016

2: Pressemitteilungen

Das Datenschutzjahr 2016: ein Rückblick

Wer die Zukunft gestalten will, muss auch in die Vergangenheit blicken:
Was hat das Jahr 2016 für den Datenschutz gebracht? Was erwartet uns im neuen Jahr?

"Das Datenschutzjahr 2016: ein Rückblick" vollständig lesen
Dienstag, 13. Oktober 2015

Tagungsband AK Technik-Workshop 2015: „Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik"

Tagungsband AK Technik-Workshop 2015 „Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik"
Tagungsband AK Technik-Workshop 2015 „Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik"

Im April 2015 hatte der AK Technik eingeladen, um den Stand der Entwicklung des Standard-Datenschutzmodells (SDM) zu erläutern und zur Diskussion zu stellen. Die Datenschutzkonferenz hat den AK Technik beauftragt, das SDM zu entwickeln. Ziel des SDM ist es, die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung von Bund und Ländern in die Gewährleistungsziele Datensparsamkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettbarkeit und Intervenierbarkeit zu überführen und daraus einen Katalog mit standardisierten Datenschutzmaßnahmen abzuleiten. Auf diese Weise lassen sich aus den rechtlichen Anforderungen insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes ableiten. Da sich das SDM methodisch an den IT‐Grundschutz anlehnt, können auch Maßnahmen zur Gewährleistung der erforderlichen Informationssicherheit ausgewählt und auf ihre Datenschutzkonformität und Ordnungsmäßigkeit hin bewertet werden. Im Ergebnis soll das SDM auch bewirken, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen möglichst bundesweit einheitlich und für die verantwortlichen Stellen leicht nachvollziehbar sind. 

Das SDM soll auch dazu beitragen, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden auf europäischer Ebene mit einer Stimme sprechen. Das SDM soll mit Blick auf die Entwürfe der europäischen Datenschutz‐Grundverordnung einen Weg aufzeigen, wie auch künftig ein an Grundrechten orientierter Datenschutz durchgesetzt werden kann. Auch vor diesem Hintergrund wird das SDM ins Englische übersetzt. Eine Kurzversion der Übersetzung ist diesem Tagungsband beigefügt.

 

Montag, 15. September 2014

Internet: Alltag online

Surfen, Chatten, E-Mails und Soziale Netze: Was muss ich wissen?