3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Zwischen Schweigepflicht und Offenbarungspflicht - in der therapeutischen Arbeit -
5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:
2: Pressemitteilungen
Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung
2: Pressemitteilungen
Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das ULD einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Internet – nationaler und europäischer Regelungsbedarf beim Datenschutz
"Internet – nationaler und europäischer Regelungsbedarf beim Datenschutz" vollständig lesen3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz in Verein und Verbänden
Vorstellungen und Erwartungen an die Politik in Schleswig-Holstein 2012 bis 2017
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz, Informationsfreiheit und das ULD Schleswig-Holstein – für die neue Legislaturperiode
Zusammenfassung der ULD-Empfehlungen
I. Kurze Geschichte des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa
II. Vorstellung des ULD
III. Die Dienststelle des ULD
IV. Landesgesetzgebung
V. Bundesgesetzgebung
VI. Europäische Regulierung
VII. E-Government
VIII. Öffentliche Sicherheit und Datenschutz
IX. Soziales und Gesundheit
X. Bildung und Wissenschaft
XI. Finanzverwaltung
XII. Einsatz und Nutzung sozialer Medien
Schlussbemerkung
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen
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