Hinweise zum Vorgehen bei Datenpannen
Was ist eine Datenpanne?
Der umgangssprachliche Begriff „Datenpanne“ findet sich in Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden DSGVO) als „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ wieder. Eine derartige Verletzung führt dazu, dass personenbezogene Daten vernichtet, verloren, verändert oder unbefugt offengelegt bzw. zugänglich wurden. Regelmäßig führen Cyberangriffe zu entsprechenden Datenpannen, wobei die Angreifer unbefugt Zugang zu personenbezogenen Daten erlangen und diese löschen oder verschlüsseln bzw. eine Veröffentlichung der erlangten Daten als Druckmittel für Lösegeldforderungen verwenden. Auf den folgenden Abschnitten haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die sowohl für die Seite der verantwortlichen Stellen als auch für betroffene Personen bei Vorliegen einer Datenpanne weiterhelfen können.


