Donnerstag, 18. Dezember 2025

Die Datenschutzkonferenz (DSK)

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Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen,
Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen
und Festlegungen.

Der Vorsitz der DSK wechselt jährlich. Im Jahr 2026 ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber, Vorsitzender. Der Vorsitz beinhaltet die Ausrichtung der Sitzungen, die Koordinierung der Zusammenarbeit und die Vertretung der Konferenz nach außen.

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Montag, 15. Dezember 2025

Fachveranstaltung: Wie Behörden mit Anträgen nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) umgehen müssen – Grundlagen und Aktuelles

Grafik einer Person, die vormehreren Zuhörenden spricht. Im Hintergrund ist eine Leinwand zu sehen.Themen

  • Idee der Informationsfreiheit
  • Einführung in die Informationsfreiheitsrechte in Deutschland
  • Informationspflichtige Stellen nach dem IZG-SH
  • Pflichten für öffentliche Stellen (inkl. Fristen) nach dem IZG-SH
  • Umgang mit verschiedenen Formen der Antragsstellung (u.a. anonyme Antragsstellung, Nutzung von www.fragdenstaat.de)
  • Form der Antwort (Bescheid) durch öffentliche Stellen
  • Aufgaben des ULD nach dem IZG-SH
  • Rechtsschutzmöglichkeiten und Einbindung des ULD
  • Besonderheiten für Umweltinformationen
  • Schutz entgegenstehender öffentlicher Interessen (Vertraulichkeit, Missbrauch, etc.)
  • Schutz entgegenstehender privater Interessen (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.)
  • Fragen und Diskussion
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