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Geltung des Data Act mit neuen Rechten der Nutzenden – ULD erhält weitere Zuständigkeit
Seit dem 12. September 2025 gilt die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“, kurz: Datenverordnung bzw. Data Act. Damit sollen Nutzerinnen und Nutzer leichter zwischen genutzten Diensten wechseln können, die mit Internet-of-Things-Produkten zusammenhängen. Für den Datenschutz besonders wichtig: Anbieter müssen den Nutzerinnen und Nutzern auf Anforderung Produktdaten und verbundene Dienstdaten bereitstellen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das seit jeher für Beschwerden bei vermuteten Datenschutzverstößen zuständig ist, wird nun ebenfalls zuständig für Beschwerden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Rechten nach dem Data Act zusammenhängen.