Freitag, 9. August 2019 2: Pressemitteilungen
Datenschutz: Vorsorge ist besser als Nachsorge – auch ohne Abmahnwelle
Rückblende: Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 eingeführt wurde, reagierten viele Unternehmer mit Angst und Panik vor Datenschutz-Bußgeldern und Abmahnwellen. Dieses Schreckensszenario ist nicht eingetreten: Bußgelder für Datenschutzverstöße werden in Deutschland und in Europa mit Augenmaß verhängt, die prophezeite Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Dennoch: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer sich gut in Sachen Datenschutz aufstellt, hat nichts zu befürchten.
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Sommer, Sonne, Strand und Meer – Achtung: Videoüberwachung!
Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Besonders im Sommer häufen sich die Beschwerden. Meist geht es um Kameras, die zu viel Einblick nehmen und manchmal selbst intimste Details aufzeichnen, z. B. in Toiletten- oder anderen Sanitärräumen. In solchen Extremfällen müssen aufgespürte Kameras unverzüglich abgeschaltet werden. In anderen Bereichen kann der Betreiber mit einer geeigneten Konfiguration der Kameras dafür sorgen, dass tiefe Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vermieden werden.
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