Mittwoch, 24. Januar 2018

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Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform: Unabhängigkeit und Effektivität der Datenschutzaufsicht bedroht

Die Landesregierung hat zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz (LDSG), das für alle öffentlichen Stellen im Land gelten wird, und zur Änderung anderer Vorschriften vorgelegt. Damit soll die europäische Datenschutzreform – die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten – umgesetzt werden. Leider ist der Entwurf mit vielen Mängeln behaftet. Einige davon verstoßen sogar gegen EU-Recht.

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