Sonntag, 12. November 2017

Daten verschlüsselt übertragen - aber wie?

Es ist nicht ganz einfach, Inhalte so im Netz zu übertragen, dass Dritte nicht hineinsehen können. Beim E-Mail-Verkehr können die Mail-Anbieter von Absender und Empfänger prinzipbedingt mitlesen, bei Cloudspeicherdiensten der jeweilige Cloud-Betreiber.

Wer privat kommunizieren möchte, ist daher oft auf Hilfsmittel angewiesen.

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Sonntag, 12. November 2017

Hinweise zur Passwort-Erstellung

Passworte sind für die meisten Nutzer eine lästige Angelegenheit: Überall werden sie benötigt, nirgends sollen sie sich gleichen, und möglichst kompliziert sollen sie auch sein.

Das stimmt zwar, aber viele Tipps, die zur Erstellung "sicherer" Passworte gegeben werden, sind unsinnig.

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Sonntag, 12. November 2017

Symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung

Grundsätzlich geht es bei einer Verschlüsselung darum, Daten unter Zuhilfenahme eines sog. Schlüssels in einen Geheimtext (Chiffrat) zu überführen, der sich ohne Kenntnis eines bestimmten Schlüssels nicht mehr (oder nur unter sehr großem Aufwand) zurückwandeln lässt. Dabei unterscheidet man zwei Arten, die sich aus Anwendersicht vor allem in der Handhabung der Schlüssel unterscheiden: Symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung. Beide Varianten haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und eigenen sich deshalb jeweils für bestimmte Einsatzgebiete.

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Freitag, 10. November 2017

Vorbereitung auf die DSGVO durch Unternehmen: Identifikation von Handlungsfeldern

Ab dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen die Vorgaben der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben. Diese Neuerungen nehmen wir zum Anlass, Ihnen als kleinem oder mittelständischem Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu geben. Mit den folgenden Fragen möchten wir Ihnen helfen, die Bereiche in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, in denen Sie schon gut vorbereitet sind und die Bereiche, in denen es bis zum 25. Mai 2018 noch Handlungsbedarf für Sie gibt.

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Montag, 6. November 2017

Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

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Montag, 6. November 2017

2: Pressemitteilungen

Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes

Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.

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Donnerstag, 2. November 2017

Gütesiegel für DC4, DCM4, DCM5, Stand August 2017

05-05/2012

Rezertifiziert am 02.11.2017
Befristet bis: 02.11.2019

Erstzertifizierung: 29.05.2012

Lesegeräte zur Altersverifikation der Firma ICT Europe GmbH

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