Freitag, 23. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten

Ab dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten „auf Vorrat“ Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für 4 Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt.

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Donnerstag, 22. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Staatstrojaner-Gesetz durch die Hintertür bedroht Grundrechte – Forum Privatheit kritisiert Gesetzgebungsverfahren ohne demokratische Willensbildung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat als Partner im Forum Privatheit die folgende Pressemitteilung zum Staatstrojaner-Gesetz mitherausgegeben:

Der Bundestag wird heute die heimliche Infiltration von Kommunikationsendgeräten als Standardmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden zulassen. Die Nutzung von Staatstrojanern in Smartphones und Computern soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, bevor das Endgerät die Telekommunikation verschlüsselt.

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