Fachveranstaltung: Wie Behörden mit Anträgen nach dem Informationszugangsgesetz (IZG)-SH umgehen müssen – Grundlagen und Aktuelles
Themen
- Idee der Informationsfreiheit
- Einführung in die Informationsfreiheitsrechte in Deutschland
- Informationspflichtige Stellen nach dem IZG-SH
- Pflichten für öffentliche Stellen (inkl. Fristen) nach dem IZG-SH
- Umgang mit verschiedenen Formen der Antragsstellung (u.a. anonyme Antragsstellung, Nutzung von www.fragdenstaat.de)
- Form der Antwort (Bescheid) durch öffentliche Stellen
- Aufgaben des ULD nach dem IZG-SH
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Einbindung des ULD
- Besonderheiten für Umweltinformationen
- Schutz entgegenstehender öffentlicher Interessen (Vertraulichkeit, Missbrauch, etc.)
- Schutz entgegenstehender privater Interessen (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.)
- Fragen und Diskussion
Zielgruppen
Die Veranstaltung richtet sich an Behörden und andere (öffentliche) Stellen, die unter den Anwendungsbereich des IZG-SH fallen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, allerdings ist es hilfreich, wenn die Grundstruktur des IZG-SH bereits bekannt ist. Das Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung des Verständnisses der aktuellen Fragen rund um das IZG-SH und ggfs. die Diskussion aktueller Problemstellungen in der Praxis.
Wann und wo?
Donnerstag, 26. Februar 2026
10:00 - 12:00 Uhr, Eintritt ab 9:30 Uhr
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Die Veranstaltung ist kostenfrei, das Parken ist im naheliegenden ZOB-Parkhaus möglich.
Anmeldung und Kontakt
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an der Veranstaltung haben, senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail an veranstaltung@datenschutzzentrum.de.
Bei Fragen zur Veranstaltung, den Themen oder allgemeinen Fragestellungen das IZG-SH betreffend können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431 988-1398
Ansprechperson im Haus: Herr Krasemann
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Weitere Informationen
Falls Sie Interesse an unserer Broschüre "Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG)" haben, in der auch der Gesetzestext des IZG-SH enthalten ist, melden Sie sich gerne bei uld14@datenschutzzentrum.de.
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