20. Tätigkeitsbericht (1998)



4.5

Umweltschutz

Wenn ein Klimaschutzfonds die Atmosphäre verdirbt

Die Werbeaktion des Klimaschutzfonds eines Kreises verstieß nicht gegen das Datenschutzrecht, wie viele Bürger zunächst vermuteten. Durch rechtzeitige Aufklärung wäre die verständliche Aufregung vermieden worden.

Eine Reihe von Einwohnern eines Kreises erhielt eines Tages einen Brief von einem Klimaschutzfonds. Der Briefkopf enthielt auch den Namen des Kreises. Man nahm Bezug auf den Stromverbrauch des einzelnen Empfängers und rechnete ihm vor, daß er bei dem vorgesehenen Wegfall des Kohlepfennigs einen bestimmten konkreten Betrag im Jahr einsparen würde. Er wurde gebeten, diesen Betrag für die Arbeit des Klimaschutzfonds zu spenden. Damit sollten Solaranlagen auf Schulen gefördert und die Schüler über die Verwendung erneuerbarer Energien unterrichtet werden. Unterschrieben war der Brief vom Landrat des Kreises.

Die Betroffenen vermuteten eine unzulässige Datenübermittlung vom Versorgungsunternehmen an den Klimaschutzfonds und von diesem an den Kreis. Der Schlußsatz des Schreibens wurde unter diesen Umständen von vielen Petenten geradezu als Hohn verstanden: "Dieser Brief wurde im Zusammenarbeit zwischen Ihrem Versorgungsunternehmen und dem Klimaschutzfonds ... unter Wahrung Ihrer datenschutzrechtlichen Interessen erstellt."

Im Zuge unserer Nachforschungen stellte sich heraus, daß der "Klimaschutzfonds" ein gesonderter Bereich im Kreishaushalt war, aus dem "Maßnahmen für die Nutzung regenerativer Energien, rationeller Energieumwandlung und Energieeinsparung im Gebiet des Kreises ..." finanziert werden sollten. Der Kreis hatte die Werbeaktion zu dem Zweck initiiert, den Topf durch Spenden zu füllen. Da er die konkreten Verbrauchsdaten nicht kannte, bat er das Versorgungsunternehmen um Mithilfe. Er erstellte ein vorgefertigtes Blankoschreiben, das vom Landrat unterzeichnet wurde. Dieses Schreiben wurde vom Versorgungsunternehmen mit Anschrift, Anrede und Einsparungsbetrag ergänzt, die aus den Kundendaten bekannt waren. Die fertigen Schreiben wurden versandt, ohne daß der Kreis vom endgültigen Inhalt Kenntnis erhielt. Ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften konnte also nicht festgestellt werden, denn es hatte keine Datenübermittlung stattgefunden.

Also alles in Ordnung? Nein! Wesentlich für den Datenschutz und das Vertrauen der Bürger ist die Offenheit, mit der die Verwaltung ihnen gegenüber auftritt und das eigene Handeln transparent macht. Daran fehlte es hier. Unruhe und Unzufriedenheit bei den Betroffenen und unnötiger Arbeitsaufwand bei den beteiligten Stellen hätte vermieden werden können, wäre das Verfahren von vornherein klar dargestellt worden.

Was ist zu tun?
Ein Satz mehr an Erläuterungen kann häufig Mißtrauen und "Staatsverdrossenheit" entgegenwirken.


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