Dienstag, 21. Mai 2013

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ULD: „E-Government ja bitte – aber nicht dieses Gesetz!“

Der Bundesrat behandelt derzeit den Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes (E-GovG), mit dem für die öffentliche Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um untereinander und mit den Bürgerinnen und Bürgern elektronisch rechtssicher zu kommunizieren. Damit werden mehr Bürgernähe und zugleich Einspareffekte angestrebt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt das Grundanliegen des Entwurfes, hält jedoch die praktische Umsetzung für ungenügend, weshalb es in einer Stellungnahme das Land aufgefordert hat, dem Entwurf im Gesetzgebungsverfahren eine Abfuhr zu erteilen.
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Mittwoch, 24. April 2013

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OVG Schleswig-Holstein: Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht

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Mittwoch, 20. März 2013

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Datenverarbeitung bei der Unfallkasse Nord ausgezeichnet: Unfallkasse Nord bekommt Datenschutzauditzeichen des ULD verliehen

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Freitag, 15. Februar 2013

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Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtschein

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Freitag, 15. Februar 2013

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Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtschein

Mit zwei Beschlüssen vom 14.02.2013 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook Ireland Ltd. gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland und deshalb auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht anzuwenden sei (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12). Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die ausschließlich und alleine wegen Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, wurden vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Klarnamenpflicht steht unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes. Im irischen Recht besteht dagegen kein expliziter gesetzlicher Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von Telemedien. Das ULD beruft sich auf deutsches Recht.

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Montag, 17. Dezember 2012

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ULD erlässt Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenpflicht

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Dienstag, 4. Dezember 2012

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ULD: „Europe-v-Facebook – ein Lehrstück für den Datenschutz in Europa“

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Mittwoch, 21. November 2012

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Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"

Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:

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Mittwoch, 21. November 2012

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Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“

Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das ULD einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:

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Freitag, 21. September 2012

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Irisches Facebook-Audit bestätigt nicht Datenschutzkonformität

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