Dienstag, 6. Dezember 2016

Online-Einkauf: Bezahlen per Klick

Wer per Computer online shoppen will, muss sich dessen bewusst sein, dass er Datenspuren hinterlässt – viel mehr als beim Einkaufen im Laden vor Ort! Die Händler können sich mit Hilfe solcher Daten oft ein sehr genaues Bild von ihren Käufern machen und sie leichter dazu bringen, etwas zu kaufen. Auch wenn man kein Nutzerkonto anlegt, können Online-Shops wiederkehrende Kunden erkennen, wenn sie beispielsweise Cookies (kleine Text-Dateien auf dem eigenen Gerät) oder andere Techniken zum Verfolgen der Käufer (sogenanntes „Tracking“) einsetzen. So können Anbieter Profile über ihre Kunden anlegen und daraus Informationen über Vorlieben für Marken oder Sonderangebote, Familienverhältnisse, Hobbies oder etwa Krankheiten ableiten. Die Konfiguration des Internet-Browsers in den Datenschutz- oder Datensicherheitseinstellungen oder spezielle Datenschutz-Zusatzprogramme („Add-Ons“) können vor solcher Profilbildung schützen.

Am besten kauft man online nur bei Händlern ein, denen man vertraut. Dafür lohnt es sich, einen Blick in die AGB und die Datenschutzerklärung zu werfen: Versteht man, was dort steht? Ist es plausibel? Wie würde man im Streitfall behandelt? Achtung: Einige Anbieter ignorieren unser Datenschutzrecht und werten die persönlichen Daten zu beliebigen Zwecken aus oder geben sie ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung weiter.

Einige Online-Shop-Betreiber bieten an, dass gekaufte Geschenke gleich an den richtigen Empfänger gesandt werden – vielleicht noch mit einem persönlichen Text auf einer Grußkarte. Eigentlich eine nette Idee, doch sollte man die Adressdaten des Beschenkten nicht weitergeben, wenn man sich nicht sicher ist, dass er damit einverstanden ist.

Bei der Auswahl des Bezahlverfahrens kommen weitere Dienstleister ins Spiel: Am datensparsamsten ist zumeist das Bezahlen per Vorauskasse. Schon beim Kauf auf Rechnung fordert der Anbieter Daten wie Namen und Geburtsdatum der Kunden ab, mit denen er ihre Kreditwürdigkeit bei weiteren Unternehmen abfragt. Verwendet man Online-Bezahlverfahren, muss man bei den jeweiligen Dienstleistern prüfen, was sie mit den Daten machen – also wieder die AGB und die Datenschutzerklärung lesen. Beachtet werden sollte auch, dass einige dieser Anbieter ihre Daten nicht nur in der EU verarbeiten.

Sensible Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummern sollte man nur dann eingeben, wenn die Verbindung verschlüsselt ist. Dann ist man gegen ein Mitlesen auf den Leitungen geschützt. Die Internet-Browser stellen die Verschlüsselung durch ein kleines Schloss in der Adressleiste dar, und die Webseiten-Adressen beginnen mit „https“ statt „http“.

Einige Online-Händler speichern die Interessen und Käufe ihrer Kunden sehr lange und gleichen diese Daten mit anderen Kunden ab. Mögen einige die darauf beruhenden Kaufempfehlungen begrüßen, machen sie anderen Angst. Gehört man zur zweiten Gruppe, sollte man solche Händler meiden. In jedem Fall haben Sie das Recht, beim Anbieter Auskunft über alle über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Auch können Sie fordern, dass falsche Daten berichtigt und nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden. 

Dienstag, 6. Dezember 2016

Weihnachtsgrüße: Hätte Maria ein Selfie mit Baby gepostet?

Wer glücklich ist, möchte oftmals die ganze Welt umarmen … oder es dieser zumindest mitteilen. Das gilt insbesondere an Feiertagen, an denen in der Vergangenheit Messaging-Dienste und soziale Netzwerke an ihre Kapazitätsgrenzen getrieben wurden. Auch wenn die üblichen Grüße ggf. nur wenig Sensibles enthalten und bei vielen Anbietern inzwischen auch verschlüsselt werden, so können die oftmals mitgesendeten „Metadaten“ brisant sein, die in der Regel für die Betreiber des Dienstes und den Empfänger einsehbar sind. Viele Messaging-Dienste etwa verarbeiten zu jeder Nachricht den Standort des Nutzers und genaue Uhrzeiten. Hinzu kommt, dass einige Anbieter weitere soziale Netzwerke betreiben und sich über die Interaktionen Rückschlüsse auf Sozialbeziehungen ziehen lassen.

Postet man seine Grüße in sozialen Netzwerken oder größeren Gruppenunterhaltungen, so sind insbesondere bei Fotos auch die Rechte der mit abgebildeten Personen zu beachten. Gerade bei Kinderfotos sollte man sich fragen, ob diese wirklich veröffentlicht werden sollen. Auch Kinder haben grundsätzlich Persönlichkeitsrechte und ein Recht am eigenen Bild, und Eltern sind aufgefordert, diese zum Wohle der Kinder auszuüben. Gesichtserkennungsprogramme ermöglichen es, auch noch in vielen Jahren Bilder einzelnen Personen zuzuordnen. Und man kann sich nie sicher sein, ob Fotos wirklich gelöscht sind. Zu einfach ist das Speichern und Nutzen für jedermann.

Dienstag, 6. Dezember 2016

Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum

Kaum jemand bekommt gern Socken zum Fest geschenkt. Dabei hat das Fußtextil einen unbestreitbaren Vorteil: Es forscht seinen Träger nicht aus und gerät auch nicht mit den Interessen von Mitmenschen in Konflikt.

Anders sieht es bei vielen Weihnachtsgeschenken aus, die tatsächlich auf Wunsch- und Einkauflisten landen: Smarte Elektronik verspricht Kontrolle und Komfort. Die Privatsphäre der Nutzer bleibt dabei oft auf der Strecke. Die folgenden Artikel sollen eine Überblick geben über Möglichkeiten und Risiken der verschenkbaren Elektronik.

Freitag, 27. Mai 2016

Englische Übersetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgericht in Sachen Facebook-Fanpages verfügbar

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den am 25.02.2015 ergangenen Beschluss, mit dem das Bundesverwaltungsgericht Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat, ins Englische übersetzen lassen.

Federal administrative court rouling regarding Facebook fanpages

Ursprüngliche Presseerklärung mit Hintergründen und einer Stellungnahme zu dem Beschluss vom 25.02.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200
Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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Mittwoch, 4. Mai 2016

Prüfen und Beraten mit dem SDM: Datenschutzmanagement

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Sonntag, 21. Februar 2016

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen

Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.

"FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen" vollständig lesen
Freitag, 12. Februar 2016

Informationsveranstaltung "Hol' Dir die Kontrolle über Deine Daten zurück!" am 23.02.2016

Eine Informationsveranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
unter Beteiligung des ULD/Forum Privatheit

Dienstag, 23. Februar 2016, 18:00 - 20:30 Uhr
Wissenschaftszentrum, Fraunhoferstraße 13, 24118 Kiel

Info-Flyer
Info-Flyer mit Anfahrtsskizze
  • Welche Spuren hinterlassen wir im Internet?
  • Worauf muss man achten, wenn man Dienste im Internet benutzt?
  • Wer hat eigentlich Zugriff auf unsere Daten und was passiert mit ihnen?

Wenn du dir diese Fragen stellst, aber hoffnungslos mit dem oft undurchsichtigen Fachjargon überfordert bist und schnell das Gefühl hast, deine Daten nicht aktiv schützen zu können, dann komm’ vorbei: Wir geben dir einen Crash-Kurs in Sachen Datenschutz – ganz ohne komplizierte Worte und gegen mulmiges Bauchgefühl. Dazu gibt es konkrete Beispiele, wie du die Kontrolle über deine Daten zurückgewinnen kannst und welche Möglichkeiten du hast, diese im Netz zu schützen.

Für den thematischen Einstieg haben wir verschiedene ExpertInnen des Forum Privatheit und des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eingeladen. Bei einem Do-It-Yourself-Workshop gibt dir das Start-Up »Flowy Apps« praktische Anleitungen, wie du dich im Netz schützen kannst, um wieder mehr Privatsphäre bei der Nutzung des Internets zu bekommen.

Also komm’ zu unserer Veranstaltung und eigne dir praktische Tipps und Tricks an, um aktiv deine Rechte und Freiheiten im Netz zu stärken!

 

Programm

18:00 Uhr:  Nutzerrechte und datenschutzfreundliche Alternativen
Marit Hansen, Hannah Obersteller, Rasmus Robrahn (Forum Privatheit/Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)

19:15 Uhr:  Pause

19:30 Uhr:  Do It Yourself-Workshop
Torben Haase, Annika Schulz (Flowy Apps)

Bitte eigene Laptops für den Do-It-Yourself- Workshop mitbringen und unbedingt vorher anmelden, da nur begrenzt Platz vorhanden sein wird!

Anmeldungen an: veranstaltung@boell-sh.de
 

Dienstag, 9. Februar 2016

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Sendung des Offenen Kanals Kiel zum Safer Internet Day 2016 unter Beteiligung der ULD-Leiterin Marit Hansen

Themen waren:

  • Datenschutz im Internet
  • Bewusstsein für Risiken
  • Cyber-Mobbing
  • Schutzmöglichkeiten für alle Nutzerinnen und Nutzer

Die vollständige Sendung finden Sie auf der Themenseite des Offenen Kanals.

"Sendung des Offenen Kanals Kiel zum Safer Internet Day 2016 unter Beteiligung der ULD-Leiterin Marit Hansen" vollständig lesen
Dienstag, 9. Juli 2013

Petition zu Facebook-Fanpages im öffentlichen Bereich

Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegenüber dem Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom 08.07.2013 (für Präsentationszwecke im Web leicht überarbeitet)

Ziel der Petition ist die Löschung sämtlicher Facebook-Seiten des Landes Schleswig-Holstein, da deren Betrieb gegen die Bestimmungen des Telemediengesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes verstößt.

 

"Petition zu Facebook-Fanpages im öffentlichen Bereich" vollständig lesen
Mittwoch, 5. Juni 2013

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz in der Apotheke

Vortrag von Dr. Thilo Weichert beim Apothekerverband Schleswig-Holstein